Der Ex-Nationaltorwart und derzeitige RTL-Experte Jens Lehmann soll an einem Novemberabend 2014 auf dem Autobahnzubringer bei Starnberg einen Autofahrer attackiert haben. Laut Angabe der Staatsanwaltschaft gefiel ihm die Fahrweise des Autofahrers nicht.

Jens Lehmann, der 61 Länderspiele für Deutschland absolvierte, wurde im September letzten Jahres wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 240.000 Euro verklagt. Die Höhe der Geldsumme setzt sich aus 60 Tagessätzen à 4.000 Euro zusammen. Die Höhe des Nettoeinkommens des Ex-Nationalkeepers wurde zur Festsetzung der Strafsätze herangezogen.

 

Lehmann legte direkt Einspruch ein

Der Ex-Nationalspieler soll mit seinem Mercedes den gegnerischen Autofahrer überholt und komplett ausgebremst haben. Zum Stehen kamen die beiden kurz vor der Ausfahrt Percha. Laut Strafbefehl stieg der Ex-Torhüter aus und packte den Autofahrer an seinem Schal. Auch wenn der Fahrer nicht verletzt wurde, wertet die Staatsanwaltschaft das als versuchte Körperverletzung.

Laut seiner Aussage hatte ihn der andere Autofahrer scharf geschnitten, was fast zu einem Unfall geführt hätte. An einer roten Ampel habe ihn Lehmann angebrüllt „Willst du mich umbringen?“, ohne jedoch handgreiflich geworden zu sein. Jens Lehmann fuhr nach eigenen Angaben selbst zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Ihm wurde aber, wegen Mangel an Zeugen, davon abgeraten.

In der Verhandlung am 09.11.2016 einigten sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung Lehmanns. Das Verfahren wegen Nötigung und Körperverletzung wurde eingestellt. Bei einer Verurteilung hätte ihm auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) drohen können. Denn ein Verhalten, wie es Herrn Lehmann vorgeworfen wurde, lässt definitiv Zweifel an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers aufkommen.

 

MPU nach aggressivem Verhalten möglich

Straftaten können Anlass für eine Eignungsbegutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7 FeV geben. Denn Autofahrer sind gerade im Straßenverkehr häufig Situationen ausgesetzt, bei denen sie sich unter Kontrolle haben müssen. Wer andere Autofahrer aggressiv angeht (sei es auch nur verbal) oder handgreiflich wird, hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.

Jedoch kann jeder Autofahrer nach einem Fahrerlaubnis-Entzug in einer MPU zeigen, dass er wieder geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierfür muss klar dargelegt werden, wie es zu der Tat kommen konnte und wie weitere ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können. Eine gründliche Aufarbeitung mit Hilfe eines Verkehrspsychologen im Rahmen einer MPU Vorbereitung ist hierbei in den meisten Fällen unumgänglich.

 

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