Die EU schreibt ein Ablaufdatum für Führerscheine vor, was bedeutet, dass Millionen Deutsche ihren Führerschein umtauschen müssen. Das Ganze soll nach dem Jahr der Ausstellung gestaffelt werden.

Wer aktuell seinen Führerschein macht, muss nach 15 Jahren diesen auf eigene Kosten verlängern. Dieses Verfallsdatum gilt aber nur für das Dokument, nicht für die Fahrerlaubnis. Für Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt ebenso eine 15 Jährige „Mindesthaltbarkeit“.

Nun hat der Verkehrsausschuss in Berlin im Bundesrat Empfehlungen ausgesprochen, bis zu welchem Datum die Umtauschpflicht gelten soll. Sie ist gestaffelt nach Ausstellungs- beziehungsweise Geburtsdatum der Führerscheininhaber. Es werden dabei zwei Unterscheidungen gemacht:

Das Geburtsjahr des Führerscheininhabers ist maßgeblich für Führerscheine, welche bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden. Das Jahr der Ausstellung ist relevant für Führerscheine, welche ab dem 01.01.1999 (aber vor dem 19.01.2013) ausgestellt wurden. Nun heißt es aber nicht schnell zu handeln und den Behörden die Türen einzurennen. 2021 ist der früheste Umtauschtermin. Dieser Termin ist vor allem für ältere Autofahrer wichtig. Führerscheinbesitzer welche ihren Schein 2012 – 2013 erworben haben, können sich die meiste Zeit lassen. Ihr Stichtag liegt erst im Jahr 2033.

 

Umtauschfrist abhängig von Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr

In den folgenden zwei Tabellen haben wir nach den gegenwärtigen Plänen der Behörden aufgelistet, wann Sie an der Reihe sind.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2021
1959 – 1964 19.01.2022
1965 – 1970 19.01.2023
1971 oder später 19.01.2024

 

Führerscheine, welche ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
1999 – 2000 19.01.2025
2001 – 2002 19.01.2026
2003 – 2004 19.01.2027
2005 – 2006 19.01.2028
2007 – 2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

Eigentümliche Staffelung nach Altersverteilung

Der Grund für die im ersten Moment eigentümliche Staffelung, beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung, so der Verkehrsausschuss des Bundesrates. Ab dem 01.09.1999 wurden ca. 30 Millionen Kartenführerscheine ausgestellt. Somit sollen bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die Führerscheine, welche im Jahr 2013 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit verlieren und verlängert werden müssen.

Führerscheinbesitzer, welche vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, den Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl auf Grund des Alters nicht sicher ist, ob sie von ihrer Fahrerlaubnis nach dem 19.01.2033 Gebrauch machen möchten und somit einen weiterhin gültigen Führerschein benötigen.

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Weitere Infos zum Thema gibt es auch unter http://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/nicht-mehr-unbegrenzt-gueltig-neue-eu-vorschrift-bis-zu-diesem-datum-muessen-sie-ihren-fuehrerschein-umtauschen_id_5720898.html