Update vom 08. Juli 2020:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Einschätzungen per E-Mail oder im Kommentar-Bereich dieses Artikels geben können, ob in Ihrem Fall ein EU-Führerschein legal wäre oder nicht. Als Psychologen dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, daher sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt (am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht) konsultieren, bevor Sie von einem EU-Führerschein in Deutschland Gebrauch machen. Daher wird im Kommentar-Bereich auch immer wieder darauf verwiesen, sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle oder bei einem fachlich qualifizierten Rechtsanwalt zu informieren.
Im Netz tummeln sich einige Angebote, die damit werben, dass bei einem Entzug der Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ganz einfach umgangen werden kann. Die Lösung soll ein ausländischer EU-Führerschein sein, der in Polen, Tschechien, Ungarn oder neuerdings auch in England ausgestellt wurde. Doch ist solch ein EU-Führerschein überhaupt legal und gültig? Darf man mit dem tschechischen oder polnischen Führerschein einfach so in Deutschland Auto fahren oder wird man wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft, sollte es zu einer Verkehrskontrolle kommen?
EU-Führerscheine müssen in Deutschland in der Regel anerkannt werden
Nach einer Entscheidung des EuGH vom 26. April 2012 müssen deutsche Behörden ausländische EU-Führerscheine anerkennen, wenn der Führerschein rechtmäßig in einem anderen EU-Staat ausgestellt worden ist. Bedeutet konkret: Wer in einem EU-Land (z. B. in Italien) rechtmäßig einen Führerschein erhält, darf mit diesem auch auf deutschen Straßen Auto fahren. Ansonsten müssten alle EU-Bürger, die bereits einen Führerschein besitzen, in Deutschland eine neue Fahrerlaubnis erwerben, um dort Auto fahren zu dürfen. So weit, so gut. Nun versuchen aber einige deutsche Autofahrer, denen eine MPU auferlegt wurde, diese Untersuchung zu umgehen, indem sie einen Führerschein im EU-Ausland „erwerben“.
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EU-Führerschein gilt nicht bei einer Sperrfrist in Deutschland
Wie ist die Rechtslage bei Personen, die zwar einen deutschen Wohnsitz haben, aber einen ausländischen EU-Führerschein besitzen? Zunächst ist hier entscheidend, ob die betroffene Person in Deutschland einer Sperrfrist für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis unterliegt oder nicht. Hat eine Person einen Führerschein in einem anderen EU-Land erhalten, obwohl noch eine Sperre läuft, dann wird die deutsche Behörde den Führerschein nicht anerkennen – und das zu Recht. Wer mit solch einem EU-Führerschein fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Heißt das, nach Ablauf der Sperrfrist sind dem Führerscheintourismus Tür und Tor geöffnet? Jein!
Ist die Sperre bereits abgelaufen, kann ein EU-Führerschein in jedem EU-Staat beantragt werden, ABER NUR, wenn die betroffene Person auch wirklich einen Wohnsitz in dem ausstellenden Staat hat, und zwar für mindestens 185 Tage im Jahr.Wer nur mal eben schnell nach Polen oder Tschechien fährt, um seinen Führerschein abzuholen, bewegt sich auf ganz dünnem Eis. Der Führerschein ist in diesem Fall zu Unrecht erteilt worden. Deutsche Führerscheinstellen arbeiten mittlerweile eng mit den tschechischen und polnischen zusammen, um herauszufinden, wer wirklich 185 Tage im Ausland gewohnt hat und wer lediglich versucht, die MPU zu umgehen.
Ende des Führerscheintourismus in Sicht?
Auf dem Verkehrsgerichtstag 2015 in Goslar wurde eine sehr geschickte Lösung für das EU-Führerschein Problem diskutiert. So soll es nach Meinung des Arbeitskreises zukünftig gesetzliche Sperrfristen bei einem Fahrerlaubnisentzug geben. Diese Fristen sollen 5 Jahre für Ersttäter und 10 Jahre für Wiederholungstäter betragen.Das würde bedeutet, dass eine Person, die in Deutschland ihren Führerschein verliert, mindestens 5 Jahre lang nicht mit einem EU-Führerschein Auto fahren dürfte, da ein EU-Führerschein nicht gilt, wenn in Deutschland noch eine Sperrfrist läuft. Wiederholungstäter dürften erst nach 10 Jahren mit einem EU-Führerschein wieder Auto fahren.
Positives MPU Gutachten beendet Sperrfrist sofort
Das klingt zunächst einmal ungerecht, hat aber noch einen (positiven) Haken: Weist die betroffene Person ihre Fahreignung durch ein positives MPU Gutachten nach, wird die Sperre sofort aufgehoben und der Führerschein kann wieder zurück erlangt werden. Somit wäre das Problem des Führerscheintourismus nicht komplett gelöst, aber es wäre deutlich unattraktiver, einen Führerschein in Polen oder Tschechien zu kaufen, der von den deutschen Ämtern sowieso 5 Jahre lang nicht anerkannt wird.
Personen, die im EU-Ausland einen Wohnsitz haben, betrifft diese Regelung überhaupt nicht, da diese Personen in der Regel keine Sperrfrist in Deutschland haben. Die verlängerten Sperrfristen wären nur relevant für Personen, die versuchen, die MPU zu umgehen, indem sie einen Führerschein in einem anderen EU-Land erwerben.
Legal zurück zum Führerschein.
Fazit
Wer mindestens 185 Tage im Jahr in einem anderen EU-Land lebt, darf dort auch ganz legal seinen Führerschein machen. Dieser ist in Deutschland gültig und die Person darf auf deutschen Straßen Auto fahren. Wer sich allein aus dem Grund einen tschechischen oder polnischen Führerschein besorgt, um der MPU in Deutschland aus dem Weg zu gehen, der muss aufpassen, dass er nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft wird. Ist in Deutschland noch eine Sperre verhängt, ist der ausländische EU-Führerschein ohnehin nicht gültig.
Auch danach gilt der Führerschein nur, wenn die Person wirklich einen Wohnsitz im entsprechenden EU-Land hat(te). Ein „Scheinwohnsitz“ in einem Hotel nahe der deutschen Grenze fällt natürlich schnell auf und die Behörden schauen bei ausländischen Führerscheinen mittlerweile ganz genau hin.
Ohnehin ist das Absolvieren der MPU, sogar mit professioneller MPU Vorbereitung im Vorfeld, immer noch billiger als ein EU-Führerschein bei einem der vielen Anbieter aus dem Internet. Spätestens wenn man ihnen bei einer Verkehrskontrolle mitteilt, dass der EU-Führerschein ungültig ist und nun ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht, ärgern sich die meisten Autofahrer, dass sie nicht den legalen Weg der MPU gegangen sind.
Kann ich den EU Führerschein in Polen machen,wenn ich mir dort einen festen Wohnsitz suche,da ich eh ständig privat in Polen bin?
Als Zweitwohnsitz ?
Oder muss ich meinen deutschen Wohnsitz dazu abmelden?
Was ich eigentlich nicht möchte,da ich eine gute,preiswerte Wohnung habe,und Polen einfach nur freizeitmässig liebe.
Also bisher noch garkeinen Führerschein habe,also auch keine MPU Umgehung plane.
Und wenn ich irgendwann nur noch in Deutschland lebe,behält dieser seine Gültigkeit?
Oder gebe es auch die Möglichkeit,einer polnischen Ferienfahrschule zum Erwerb des EU Führerscheins?
Klasse B ,um diesen geht es,falls das relevant ist.
Mfg, Luca
Hallo…
Kurz und knapp: Ich will jetzt nach gut 10 Jahren endlich mal meine MPU
machen, da ich einen Psychologen gefunden habe, der mir nicht den letzten Cent aus der
Tasche zieht… Die MPU ist aufgrund einer einmaligen Alkoholfahrt angeordnet worden (ca. 2 pro Mille) … Im Urteil steht nichts von Abstinenznachweis etc. und eine Suchterkrankung hat nie vorgelegen, bin auch seit dem Führerscheinverlust eher zum Antialkoholiker mutiert 🙂
Nun die Frage: (Ab wann/ unter welchen Umständen) Muss ein Abstinenznachweis zwingend erfolgen?
Mir wurde vor 14 Jahren der Führerschein in Deutschland mit MPU Auflage entzogen.
Seit 2 Jahren besitze ich einen amerikanischen Führerschein und internationen Führerschein und wohne im Ausland. Darf ich als deutscher Staatsbürger in Deutschland mit Wohnsitz im Ausland überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen und ist die MPU Auflage von Bedeutung? Die Sperrfrist ist natürlich um, aber die MPU Auflage noch nicht verjährt.
Falls nicht in Deutschland, dürfte ich im EU Ausland fahren? Natürlich nur im Rahmen von touristischen Zwecken. Vielen Dank für eure Ideen!
Hallo Herr Schwarz,
ich wurde vorletztes Jahr(2019) im September mit THC im Blut beim Fahren erwischt und müsste nun eine MPU ablegen. Jedoch wohne ich jetzt in Ungarn für die nächsten 6 Jahre für mein Studium. Könnte ich hier meinen Führerschein hier neu erwerben und damit dann in Deutschland Fahren ?
Mit freundlichen Grüßen
Luisa
Hallo Luisa,
ganz genau kann dir das nur ein Anwalt (am besten Verkehrsrecht) beantworten. Ich wäre da in jedem Fall vorsichtig und würde es im Zweifel immer vorab mit den Behörden oder mit einem Anwalt abklären. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten, daher kann ich dazu auch nichts Genaueres sagen.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz,
ich habe meinen spanischen FS in Deutschland verloren und ich darf 15 Monaten im Innenland nicht fahren und vor Ablauf von 15 Monaten darf ich keine inländische Fahrerlaubnis erteil werden. Das heisst bis Sept 2019.
In November 2019 werde ich wieder nach Spanien umziehen und ich einen neuen FS dort bekommen.
Meine Frage ist:
Wenn ich 4 Monate später wieder nach Deutchland komme, wäre mein neuer spanische FS gültig? Ich habe hier verstanden, dass ich noch 5 Jahre in DE nicht fahren dürfen, richtig?
Was los wenn ich 7 Monaten in Spanien bleiblen? Dann dürfte ich in DE wieder mit den spanischen FS fahren? Das wäre mehr als 185 Tage mit Wohnsitz in Spanien.
Ich habe gehört, dass ich NIE wieder in DE für 15 Monaten fahren darf, wenn ich kein MPU n DE gemacht habe.
Niemand ist mit mir Klar.
Vielen Dank
Beste Güsse
Hallo Herr Lopez,
leider können und dürfen wir hier keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten. Am besten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder aber an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Viel Erfolg und Grüße,
C. Schwarz
dime algo por favor estoy igual que tu …me dijeron aqui de hacer una mpu y me hice el cambio por el carnet español ya que soy español y no necesito estar los 165dias pregunta es cuando es válido en Alemania escuchado que hay algo de bloqueo le agradecería que me respondiera .gracias
Hallo !
Also angenommen mir wir der Führerschein in Deuschland wegen Fahrerflucht entzogen , ich bekomme eine Sperrfrist in Deutschland von 6 Monaten . Kann ich dann schon innerhalb der 6 Monate zB eine EU Führerschein in Tschechien, Ungarn, Italien Österreich oder Polen usw. machen und dann auch sofort wieder in allen EU Staaten außer Deutschland ein Auto fahren?
Hallo Marc,
Das sollten Sie am besten mit einem Rechtsanwalt oder mit den zuständigen Behörden klären. In Deutschland dürfte der Führerschein nicht gelten, auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Wenn außerhalb einer Sperrfrist ein Führerschein im Ausland erworben wird, ist grundsätzlich von dessen Gültigkeit auch in Deutschland auszugehen. Und zwar auch ohne Absolvieren einer MPU.
Interessant wird es stets bei der Frage, ob ein Wohnsitzverstoß vorliegt. Grundsätzlich gilt die nämlich Vermutung, dass die Führerscheinstelle des EU-Mitgliedsstaates bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis überprüft hat, dass die nach europäischem Recht vorgegebenen Mindestanforderungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses erfüllt sind. Der 180-Tage-Regelung kommt somit nur insofern Bedeutung zu, als der Ausstellerstaat diesbezügliche Überprüfungen vorzunehmen hat, und zwar bevor die Fahrerlaubnis erteilt wird. Die anderen Mitgliedsstaaten sind sodann nicht befugt, die Beachtung der Ausstellungsbedingungen erneut zu prüfen (vgl. Urteil des EuGH vom 29.4.04, C-476.01 – Rs. Kapper – , DAR 2004, 333 ff.)
Nicht entgegen stehend: Wohnsitzmeldung in Deutschland blieb erhalten
Bereits die Erteilung der EU-Fahrerlaubnis sowie das Fehlen gegenläufiger Angaben aus dem Ausstellerstaat beweisen die Beachtung des Wohnsitzerfordernisses. Wichtig und praxisrelevant: auch wenn der Mandant während des insoweit maßgeblichen Zeitraumes seinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten hat, belegt dies keinen Wohnsitzverstoß. Denn es kann nach der eindeutigen Rechtsprechung des EuGH eine solche, auch den Zeitraum des Führerscheinerwerbs erfassende einwohnermeldeamtliche Meldung in Deutschland nicht gegenläufig als Nachweis eines Wohnsitzverstoßes herangezogen werden (vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.13, A.Z. 16 B 1287/13 RN 30; EuGH, Urteil v. 26.6.08; C-329/06 und C-343/06 (Wiedemann u.a.) und C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u.a.). Hierbei ergingen die genannten Urteile zur Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG, sind jedoch auch auf die Auslegung der Richtlinie 2006/126/EG zu übertragen (vgl. EuGH, Urteil vom 26.4.12, C-419/10; OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 19.12.13, A.Z. 16 B 1278/13, RN 31).
Die Staatsanwaltschaft/Fahrerlaubnisbehörde kann somit nicht aus der Tatsache, dass der Mandant schließlich in der für den Erwerb maßgeblichen Zeitspanne in Deutschland gemeldet war, auf das Vorliegen eines Wohnsitzverstoßes schließen.
Das Wohnsitzerfordernis ist in Art. 7 I Buchst. e und Artikel 12 der Richtlinie 2006/126/EG genauer definiert. Hier werden diverse Aspekte und Definitionen zu Lebenssituationen und privaten und beruflichen Bindungen aufgeführt. Zu beachten ist aber, dass sowohl in dem Strafverfahren vor dem deutschen Gericht, als auch im Verwaltungs(gerichts-)verfahren Ausführungen von Seiten des Mandanten regelmäßig nicht erforderlich sind und auch nicht erfolgen sollten (Gefahr der Selbstbelastung/Widersprüchlichkeit!). Denn die in Art. 7 I Buchst. e und Artikel 12 der Richtlinie 2006/126/EG definierten Anforderungen haben durch die ausstellende Behörde zu erfolgen, den Mandanten trifft keinerlei Darlegungslast.
Ergebnis
Wenn ein Nachweis des Wohnsitzverstoßes nicht gelingt, hat das Gericht nach dem oben Gesagten zu tenorieren (wie z.B. das OLG Hamm in seinem Urteil vom 26.9.12, A.Z. III-3 RVs 46/12):
„Es ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch nicht ersichtlich, dass der Angeklagte zu der Zeit, als er seinen Führerschein erwarb, keinen Wohnsitz in Polen / Tschechien / Spanien hatte“
Der Führerschein ist damit als gültig anzuerkennen
Hallo . Also mein Führerschein wurde entzogen aufgrund mehrere Delikte , +8 Punkte in Flensburg . Und jetzt muss ich die MPU machen . Könnte ich in Rumänien mein Führerschein machen und damit in Deutschland fahren ? Mit freundlichen Grüßen Silviu
Hallo Silviu,
das kann ich Ihnen als Nicht-Anwalt nicht rechtssicher beantworten. Sie würden sich damit aber eventuell auf „dünnem Eis“ bewegen. Wir haben dazu schon einen Blog-Beitrag auf unserer Webseite: https://www.diempuberater.de/mpu-umgehen-mit-eu-fuehrerschein/
Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Guten Tag Herr Schwarz,
ich habe meinen FS 2014 verloren und eine MPU- Auflage bekommen, nachdem ich betrunken auf dem Fahrrad im Strassenverkehr teilnahm. Ich halte mich seit 2014 im nichteuropäischen Ausland auf und habe seit Okt. 2016 keinen deutschen Wohnsitz mehr und wohne dauerhaft im nichteuropäischen Ausland.
Frage: Wenn ich nun in meinem derzeitigen Wohnland einen Kfz-FS mache, kann ich legal im Urlaub in D. ein Kfz führen oder ist es Fahren ohne FE, weil ich immer noch keinen positiven Nachweis einer mpu in D. erbracht habe?
MfG Chris
Hallo Chris,
an dieser Stelle kann ich Ihnen hierzu leider keine verbindliche Antwort geben, da ich keine Rechtsberatung machen darf. Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an einen Rechtsanwalt, der sich hiermit auskennt oder an eine Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz,
Wie ist das wenn ich noch keinen Führerschein hatte und in Deutschland die MPU angeordnet wurde, kann ich in dem Fall ein EU FS in Polen machen?
Hallo Kevin,
ich bin kein Anwalt und kann daher eine solche Einschätzung im Einzelfall nicht treffen. Es wäre am besten, Sie suchen sich einen Anwalt für Verkehrsrecht, der das in Ihrem Fall prüft.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Guten Tag Herr Schwarz,
in 2004 wurde mir Führerschein entzogen. (Alkohol). im 2005 war ich ohne Führerschein erwischt.
Meine Tilgungszeit (laut BAER)läuft erst im 2020 ab, aber wie ist mir bekannt ist, dass nach 10 jahren eine Möglichkeit gibt,
ohne MPU den FS zu beantragen??? und habe noch ein Eintrag in FZ (mit strassenvehrker nicht zu tun hat).
Danke
Hallo Andre,
das Ende der Frist 2020 hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass die 10-Jahres-Frist nicht schon 2004 zu laufen begonnen hat, sondern erst 5 Jahre nach der letzten Eintragung (also 2010). Hier können Sie nachlesen, wie das zustande kommt: https://www.diempuberater.de/mpu-verjaehrung/
Sie können den Führerschein erst ohne MPU machen, wenn keine Eintragungen mehr gegen Sie verwendet werden können. Also wenn Ihre Akte wieder „leer“ ist.
Am besten fragen Sie bei Ihrer Behörde nach, wann Sie den Führerschein neu machen können ohne MPU. Bis dahin bliebe nur der Weg mit bestandener MPU.
Viele Grüße,
Christopher Schwarz
Guten Abend Herr Schwarz,
Ich habe Ende 2002 meinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer (1,68 Promille) abgeben müssen und im März 2003 das Urteil dazu mit Sperrfrist von (glaube ich) 11 Monaten erhalten mit MPU. Die Sperrfrist ist ja inzwischen schon eine Weile um und ich habe mich in den letzten Jahren ausschließlich mit dem Rad und dem ÖPNV fortbewegen können.
Jetzt hat sich seit Dezmber letzten Jahres bei mir beruflich etwas geändert und ich habe mich selbständig gemacht. Ich dachte es geht weiterhin mit den ÖPNV, aber das gestaltet sich zeitweise sehr schwierig, da ich bundesweit arbeite und meist in kleinen Gemeinden, welche selten an das Netz des ÖPNV angeschlossen sind, bzw. nur sporadisch bedient werden. Mit dem Taxi wird es dann auf Dauer recht teuer.
Ich bin seit Dezember 2002 im Straßenverkehr nicht mehr auffällig gewesen und denke nun darüber nach, wieder an einen Führerschein zu kommen. Sicherlich ist das mit dem Führerscheintourismus ein verlockendes Angebot, aber ich möchte gern einen ganz normalen deutschen Führerschein haben.
Wie gelange ich, ohne MPU, an meinen Führerschein? Ich habe mal gelesen, dass es eine Art „Verjährungsfrist“ für die MPU gibt. Diese sollte doch inzwischen erreicht sein bei mir, oder? Muss ich den komplett neu machen, oder reichen da Fahrstunden aus? Hatte da auch mal as gelesen, dass die Behörde mir meinen damaligen Führerschein wieder aushändigen muss, da es mein Eigentum ist. Stimmt das denn? Ich habe jetzt über 14 Jahre hinter keinem Steuer mehr gesessenen und fände das ziemlich fahrlässig. Fahrstunden würde ich schon wegen meiner eigenen Sicherheit nehmen, um zu wissen, ob ich überhaupt noch in der Lage bin, ein Auto zu fahren.
Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Mike Thume
Hallo Herr Thume,
wenn Ihre Trunkenheitsfahrt schon so lange her ist, besteht eine gute Chance, dass die Tat bald aus Ihrer Akte verschwindet. Ein paar Infos hierzu finden Sie auf unserer Seite: https://www.diempuberater.de/mpu-verjaehrung/
Am besten wird es sein, wenn Sie mal persönlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ab wann Sie den Führerschein ohne MPU neu machen können. Dies ist nach spätestens 15 Jahren in der Regel möglich, also bei Ihnen Ende 2017. Dann müssten Sie auch noch einmal die Fahrschule besuchen und ggf. die Prüfungen absolvieren. Aber wie Sie selbst schon angemerkt haben, ist dies nach so langer Zeit ohne Führerschein sowieso zu empfehlen.
Also mein Tipp: Klären Sie das weitere Vorgehen zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Diese ist letztendlich für die Erteilung Ihrer neuen Fahrerlaubnis verantwortlich.
Viele Grüße,
Christopher Schwarz
Hallo ich habe meinen Führerschein 1992 bei einer Gerichtsverhandlung freiwillig abgegeben da er mir sonst entzogen worden wäre wegen Drogenkonsums. Ich habe seitdem keine Straftaten im Verkehr begangen. Allerdings eine weitere Verurteilung wegen Drogenbesitzes. daher meine Frage: Fängt die 15 Jahresfrist ab dem neuen Urteil an, obwohl die nichts mit Verkehr beziehungsweise Führerschein zu tun hatte, oder hat diese Frist 1993 nach der einjährigen Sperre begonnen? Ich wäre für eine Antwort an meine E-Mail-Adresse sehr dankbar. Liebe Grüße Thomas
Hallo,
sind wir doch mal ehrlich man will wie immer nur unser bestes „Geld“ .
warum gibt es diesen Idiotentest meines wissens nur in Deutschland und Östereich.
In Holland schimpft der sich zwar so, aber nicht zu vergleichen wie in Deutschland.
Man muß lediglich an einem Kurs teilnehmen.
Ich dachte wir sind in der EU, oder sind wir Deutschen eine Extra Wurst.
Hallo Tomm,
die MPU dient letztendlich der Verkehrssicherheit. Nur wer massiv oder wiederholt auffällig war, muss eine MPU absolvieren. Eine MPU-Anordnung ist tatsächlich sehr selten und betrifft in etwa 0,2 % der Autofahrer. Das bedeutet wiederum, dass 99,8 % der Autofahrer mit einer MPU gar nichts zu tun haben. Mit so einem „kleinen Markt“ lässt sich nicht sehr viel Geld verdienen. Natürlich gibt es einige Anbieter in der MPU Vorbereitung, die horrende Preise verlangen und versuchen, die Nöte der Betroffenen auszunutzen. Diese gehören aber zu den unseriösen Anbietern und beschädigen den Ruf der gesamtem Branche – leider.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Hallo, hätte ein paar Fragen und zwar, Ich bin 09/14 für 4 Monate ins Gefängnis gekommen und dann auf Therapie die ich auch erfolgreich beendet habe, Entlassung aus Therapie 09/15. Nun meine Fragen: Brauche ich jetzt wirklich 1 Jahr Abstinenz Nachweiß oder reichen dafür auch 6 Monate? Weil in 6 Monaten mit 4 Screenings kann man doch besser sehen ob ich noch Opiat oder Cannabis Abhängig bin, als in einem Jahr. Habe damals meinen FS freiwillig abgegeben, bin in psychologischer Behandlung, Bewährungshilfe und Suchtberatung. Ich habe jetzt echt lange keinen FS mehr und nochmal ein Jahr zu warten nachdem ich alle Auflagen und so erfüllt habe, finde ich schon ziemlich hart, da ich jetzt arbeite und da mit dem Auto hinkommen müsste. Was für möglichkeiten stehen mir offen um in schneller als 1 Jahr zu bekommen? Haaranalyse fällt flach da ich nicht die nötige Länge habe. Kann man irgendwelche Beratungs Gespräche noch machen, damit man das auch mit 6 Monaten durch bekommt? Würde mich über Antworten hier oder in einer Email sehr freuen, danke.
Hallo Percy,
so wie Sie den Fall schildern, benötigen Sie in jeden Fall 12 Monate Abstinenznachweise. Das ist bei einer Abhängigkeit / Therapie so gefordert.
Bei 6 Monaten Abstinenznachweisen sind die Abstände zwischen den Screenings zwar kürzer, dennoch hätten Sie so nur ein halbes Jahr nachgewiesen. Für das Bestehen der MPU müssen Sie in Ihrem Fall ein Jahr lang Ihre Abstinenz belegen. Dies geht nur über zwei mal 6 Zentimeter Haare oder eben 6 Urinscreenings. Es geht also weniger über die Abstände zwischen den Screenings als um die Länge des gesamten Abstinenzkontrollprogramms.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Hallo, ich habe meinen Führerschein aufnVerzicht abgegeben, Probezeit war rum und habe keine Sperre in Deutschland. Wurde aber zur Mpu aufgefordert. Meine Frage jetzt: Kann ich einen FS aus Polen erwerben mit 185 Tage Wohnnachweiß und habe dann das Recht in Deutschland zu fahren ohne Probleme?
Hallo Mike,
am besten setzen Sie sich hierzu mit einem Rechtsanwalt in Verbindung um dies abschließend zu klären.
Grüße
Hallo , ich hätte da mal eine Frage ,
Ich wurde wegen Cannabis Konsum vor 3 Jahren verurteilt , und war dabei mein Führerschein fertig zumachen , leider konnte ich den Führerschein nicht zuende machen , da ich ein Brief vom Landratsamtes bekommen hab wo draufsteht das ich eine MPU machen muss.
Das wäre praktisch mein erster Führerschein , da ich bisher noch nie einen hatte.
Ich würd gern nach Italien ziehen und dort mein Führerschein machen ,
Da meine Eltern in Deutschland wohnen , müsste ich ja auch Öffters nach Deutschland.
Und meine Frage wäre , ob ich überhaupt in Deutschland fahren darf wenn ich meinen Führerschein in Italien mache… Oder muss ich die MPU in Deutschland unbedingt machen , damit ich im deutschen Verkehr fahren darf ?
Würde mich auf eine baldige Antwort freuen
Lg
Hallo Enrico,
ich bin hier mit einer Prognose vorsichtig. Fragen Sie am besten mal bei einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder einem Anwalt für Verkehrsrecht nach, ob Sie mit dem italienischen Führerschein in Deutschland fahren dürfen.
Grüße,
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz,
ich bin vor wenigen Wochen mit über 1.6 Promille angehalten worden. Daher gehe ich mal davon aus, dass auf mich zu gegebener Zeit eine MPU zukommt, selbst wenn wegen des Nichteinschaltens eines Richters bei der Blutentnahme (Richtervorbehalt) ein Freispruch erfolgen sollte (s. Urteile verschiedener OLG, zuletzt OLG Naumburg).
Ich musste bereits im Jahre 2000 eine MPU machen. Ist von dieser noch etwas in meiner Führerscheinakte?
Ferner würde mich interessieren, ob bei einer MPU wegen Alkohol dann auch nur auf Alkohol untersucht wird oder auch z. B. Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können, was ja in jedem 3. Beipackzettel steht.
Und ist es dringend anzuraten, vor der MPU einen Vorbereitungskurs zu machen und was kostet dieser?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Krämer
Hallo Herr Krämer,
zu Ihren Fragen:
1) Ob die MPU noch in der Akte zu finden ist, können Sie herausfinden, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Behörde eine Akteneinsicht verlangen. Dies ist in der Regel problemlos möglich. So könnten Sie Ihre Akte selbst einmal durchblättern und ggf. den Sachbearbeiter fragen, wann die MPU aus den Akten verschwindet. Dennoch würde ich bei einer nächsten MPU nicht verschweigen, dass Sie bereits einmal eine MPU absolviert haben. Dies ist eine wichtige Information für den Gutachter und zeigt ihm außerdem, dass Sie nichts zu verbergen haben.
2) Wenn Sie Alkohol-Abstinenznachweise sammeln, werden diese nur auf Alkohol überprüft, nicht auf Medikamente oder Drogen. Auch bei Drogen- oder Medikamenten-Screenings werden nicht alle Medikamente getestet, sondern nur bestimmte. Nur weil Sie Medikamente nehmen, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen, heißt das ja nicht, dass Sis ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Zum Unterschied zwischen Fahrtauglichkeit und Fahreignung haben wir auch ein paar Artikel in unserem Blog: https://www.diempuberater.de/begriffe-zum-thema-mpu-heute-fahrtuechtigkeit/, https://www.diempuberater.de/fahreignung-oder-fahrtuechtigkeit-fuehrerschein-oder-fahrerlaubnis/
3) Sie sollten vor der nächsten MPU zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Verkehrspsychologen in Anspruch nehmen, um abzuklären, ob Sie eine Beratung brauchen oder nicht. Die Preise variieren hier stark, je nach Dauer der Beratung. Auf jeden Fall sollte eine MPU Vorbereitung bei einem Verkehrspsychologen absolviert werden. Als Faustregel kann man sagen: Wenn ihnen das Beratungsangebot ungewöhnlich teuer vorkommt oder Ihnen unrealistisch wirkende Versprechen gemacht werden, suchen Sie sich eine andere Beratungsstelle.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne wieder an uns wenden.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz,
mein Sohn bekam eine Aufforderung, eine MPU zu machen.
Zu schnell gefahren, innerhalb der Probezeit.
Da ich den Strafzettel schon bezahlt habe, kann ich nun nicht mehr wirklich nachvollziehen ob mein Sohn wirklich der Fahrer war.
Was können wir tun?
Besten Dank U. Neumann
Sehr geehrte Frau Neumann,
hierzu sollten wir uns unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch zusammensetzen (oder auch telefonieren). Pauschal kann ich Ihnen nur sagen, dass Ihr Sohn wohl nicht um die MPU herum kommt, wenn die Strafe „akzeptiert“ und bezahlt wurde. Für eine Vorbereitung auf die MPU müsste ich aber noch weitere Informationen von Ihnen erhalten, z.B.:
Gerne können Sie sich unter unserer kostenlosen Rufnummer 0800 678 33 44 melden und einen Termin für einen Rückruf vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz hab nun seit 13jahren keinen FS mehr des nur nebenbei. Die MPU möchte ja eine gute Einrichtung sein.ich hab bis jetzt 3 MPU hinter mir mit Vorbereitungskurs und was so dazugehört ich hab aber festgestellt das man eigentlich keine fäire Chance hat die MPU zu bestehen selbst wenn alle physiologischen Parameter stimmen,wenn dem Psychologen deine Nase nicht gefällt.Leberwrtetests von 2 verschiedenen ärzten über 1,5 jahre bin ich sogar von einem Psychologen als betrüger und Lügner betitelt worden wohlgemerkt des war mein erstes alkoholvergehen.des war bestimmt kein vorzeigeobjekt für eure zunft
Hallo,
das ist natürlich sehr ärgerlich, dass Sie 3 MPUs nicht bestanden und diese Erfahrungen gemacht haben.
Ich bin aber auch irritiert, da unsere Klienten ihre MPU in der Regel beim ersten Versuch bestehen.
Sie schreiben, dass Sie Leberwerte über 1,5 Jahre erhoben haben. Sollten diese Ihre Abstinenz belegen? Hierzu werden nur noch Urin- oder Haarscreenings anerkannt. Leberwerte sind für die MPU faktisch nutzlos.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Ganz genau 8 punkte … Aber ich habe eine Italienische Führerschein.
Fragen Sie am besten mal bei der zuständigen Behörde Ihres aktuellen Wohnorts nach. Die Führerscheinstelle bzw. Fahrerlaubnisbehörde sollte Ihnen hierzu Auskunft geben können. Diese Stelle ist letztendlich ja auch verantwortlich für den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Anordnung zur MPU.
Hallo Herr Schwarz
Ich hätte gerne ein Frage:
Bin italiener und seit 2011 lebe in de.
Besitze eine Italienische Eu-Führerschein , seit wann hier wohne würde mehrere mal geblitz. Im Januar 2016 würde nochmal geblitz und meine Punkte sind 8 geworden.
Meine Frage ist danach meine 6 monate Sperrung in de muss mpu machen oder brauche ich nicht? Danke
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, haben Sie 8 Punkte im Fahreignungsregister erreicht. Dann müssen Sie eine MPU absolvieren und bestehen, um in Deutschland wieder fahren zu dürfen.
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz,
mein Sohn studiert seid über einem Jahr in Österreich. Als er in den Winter-Semesterferien in Deutschland war, hielt man ihn bei Autofahren an und konnte THC (wegen Cannabis rauchen) in seinem Blut nachweisen. Er musste den Führerschein abgeben und nun soll er eine MPU machen. Das Problem allerdings ist, er wird vermutlich noch ca. fünf Jahre in Österreich studieren. Das 1000 km Entfernung von dem Ort, wo er MPU machen sollen und praktisch daher nicht möglich. Auch in den Semesterferien wird er sehr selten in Deutschland sein können, weil er dann auch Prüfungen hat. Was kann man in diesem Fall tun?. Später wenn er Praktikum oder Arbeitsstellen antreten soll, wird er einen Führerschein benötigen.
Viele liebe Grüße
Stephanie
Und danke schon mal für ihre Antwort
Sehr geehrte Frau Flöck,
in diesem Fall bliebe wohl nur, die MPU an einem grenznahen Ort in der Nähe von Österreich zu absolvieren. Die MPU kann in ganz Deutschland gemacht werden, unabhängig vom Wohnort oder dem Ort, an dem die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Die MPU selbst dauert außerdem nur ein paar Stunden und ist daher an einem Tag zu absolvieren.
Gibt es denn keinen Ort in Deutschland, der näher als 1000 km vom Studienort Ihres Sohnes entfernt ist, in dem eine MPU absolviert werden kann?
Viele Grüße,
C. Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz
ich muss meine getroffene Aussage in folgendem Punkt.
Ihre Aussage ist nicht falsch das nach Ablauf der Sperrfist ein rechtmaessig im EU-Ausland erworbener Führerschein nicht gültig ist. Vielmehr genau das Gegenteil ist der Fall und hebelt gemeinerweise die MPU völlig aus – was ich nicht richtig finde -. Der Gesetzgeber hat sich ja was dabei gedacht als er dieses Instrument geschaffen hatte.
Der 1. Arbeitskreis des 53. Verkehrsgerichtstages in Goslar 2015 hat das genau beschrieben wie folgt:
„Auch zehn Jahre nach der Grundsatzentscheidung „Kapper“ des EuGH bestehen noch immer erhebliche Rechtsunsicherheiten über die Anerkennung von Fahrberechtigungen, die nach Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat erworben wurden. Mitursächlich hierfür ist, dass §§ 28, 29 FeV in weiten Teilen im Widerspruch zur geltenden EuGH-Rechtsprechung stehen; der VGT hat sich daher für eine Anpassung der nationalen Vorschriften ausgesprochen. Da der EuGH eine Anerkennungsverpflichtung für EU/EWR-Führerscheine vorschreibt, die – unter Wahrung des Wohnsitzerfordernisses – nach Ablauf einer Sperrfrist erworben wurden, hat sich der Arbeitskreis für folgenden Lösungsansatz ausgesprochen: Bei jeder Entziehung der Fahrerlaubnis wird eine Sperrfrist von fünf Jahren (im Wiederholungsfall von zehn Jahren) verhängt. Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist (§§ 2a Abs. 5, 4 Abs. 10 StVG, 69a StGB) kann der Betroffene jederzeit die Verkürzung dieser Sperrfrist beantragen, indem er entsprechend den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung den Nachweis erbringt, dass er wieder geeignet ist. Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland ändert sich damit faktisch nichts. Wird aber in der fünf- bzw. zehnjährigen Frist eine Fahrerlaubnis im Ausland erworben, wird diese nur noch auf Antrag und Eignungsprüfung, also gerade nicht mehr automatisch anerkannt.“
Dies war selbst in dem Ausmass dem involvierten Anwalt neu.
Da war ich nicht auf dem neuesten Stand der Dinge. Ich habe mich halt – wahrscheinlich typisch deutsch – streng an die Zeilen des Gesetzes gehalten ohne die einschlaegige Rechtssprechung zu beachten. Es gibt zwar ein mir bekanntes Urteil des EuGH aus 2013, dieses geht mir aber zu ungenau auf das Thema ein. Daher rührte meine Vorsicht.
Gut, ein Hartz4 Empfaenger kann sich weder das Eine noch das Andere leisten oder wie soll er über ein halbes Jahr ohne Einnahmen im Ausland leben können, für alle Anderen ist es nun aber eine Alternative. Das ist aber kein Freibrief für Wiederholungstaten, dann kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde sehr wohl wieder eine MPU anordnen und einen Sperrvermerk in den auslaendischen Führerschein eintragen. Ich habe die Tatsache auf der Firmenseite ebenfalls bereits einfliessen lassen.
Es sind aber auch nicht alle zur MPU geladenen Personen Alkohol- oder Drogentaeter. Allein acht mal mit 21 km/h zu schnell ausserorts reicht aus um eine MPU zu veranlassen. Wie schnell hat man das mit einem Auto oder Motorrad aus Unachtsamkeit beisammen? Derer Beispiel gibt es mehrere ohne etwas mit Alkohol oder Drogen am „Hut“ zu haben.
Ich hoffe Sie nehmen meine Entschuldigung an und verbleibe
mit freundlichen Grüssen aus der immer noch sonnigen Südplattenseeregion
Michael B.
Hallo Her B.,
ich möchte noch etwas zu folgender Passage ergänzen:
„Allein acht mal mit 21 km/h zu schnell ausserorts reicht aus um eine MPU zu veranlassen. Wie schnell hat man das mit einem Auto oder Motorrad aus Unachtsamkeit beisammen?“
Die Konstellation, dass man 8mal (oder mehr) mit 21 km/h zu schnell erwischt wird, innerhalb eines Zeitraums, in dem die vorherigen Delikte noch nicht getilgt sind, ist höchst unwahrscheinlich und geschieht in den allermeisten Fällen nur, wenn eine Person gewohnheitsmäßig zu schnell fährt oder generell nicht bereit ist, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Die Dunkelziffer bei Geschwindigkeitsdelikten ist so hoch, dass bei 8-maligem Erwischtwerden mehrere Hundert bis Tausend Geschwindigkeitsdelikte begangen worden sein müssen, die NICHT entdeckt und geahndet worden sind. Genau deshalb wird in diesen Fällen ja eine MPU verlangt. Die Einstellung, dass man schnell mal 8 Punkte im Fahreignungsregister zusammen hat, wird vielen Absolventen in einer MPU zum Verhängnis, weil es die Problematik des eigenen Fehlverhaltens völlig unrealistisch einschätzt. Auch wird die Fahrerlaubnis ja nicht plötzlich entzogen, sondern der Verkehrssünder wird mehrfach darauf hingewiesen, dass der Entzug droht, sollten weitere Delikte begangen werden. Spätestens an diesem Punkt, sollte ein einsichtiger Verkehrsteilnehmer sein Verhalten im Verkehr entsprechend abändern und sich an die Verkehrsregeln halten können. Dies fällt den Betroffenen aber oft schwer, da grundlegende Fehleinstellungen vorliegen und das (problematische) Fahrverhalten über viele Jahre „gelernt“ worden ist. Personen mit hohen Punkteständen in Flensburg sind statistisch gesehen auch diejenigen Autofahrer, die vermehrt und heftige Unfälle verursachen. Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen dem Punktestand im Fahreignungsregister und dem Risiko, einen Unfall zu verursachen.
Tatsächlich kommt es auch in der MPU Beratungspraxis vergleichsweise selten vor, dass Klienten mit 8 Punkten oder mehr in die Beratung kommen. Drogen- und Alkoholauffälligkeiten sind deutlich in der Überzahl. Auch deshalb, weil es „sehr schwierig“ ist, 8 Punkte zusammen zu bekommen.
Gerade für solche Autofahrer ist sehr gefährlich, die MPU zu umgehen und einen EU-Führerschein zu kaufen. Denn diese Autofahrer übertreten gewohnheitsmäßig die Regeln im Straßenverkehr und haben ein hohes Risiko, wieder auffällig zu werden. Wenn keine MPU absolviert werden muss, ändern diese Personen in der Regel auch nicht ihre Einstellung oder das Verhalten im Straßenverkehr und bleiben damit eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
C. Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz
ich habe nun alle Kommentare durchgelesen, auch Ihre Antworten und kannte das von Ihnen zitierte Urteil noch nicht. Dieses waere wirklich bahnbrechend würde es in allen Bundeslaendern Deutschlands anerkannt.
Hier mal paar Anmerkungen zur Rechtslage ohne aber Anwalt zu sein.
Das mit Ihrer im Februar 2016 geschriebenen Aussage zuerst behandelnd stimmt so nicht. Es geht wenn dann nur um den Zeitpunkt des Erwerbes, nicht der Nutzung. Jedes Gesetz kann immer erst nach Einführung und Bekanntgabe Wirkung zeigen, nie aber rückwirkend sonst gaebe es ja keine Rechtssicherheit und Bestandsschutz in einem Rechtsstaat. Das mal vorweg.
Wirklich sicher ist folgendes, die Tilgungsfrist des Entzuges ist im Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt abgelaufen, dann kann nichts und niemand in Deutschland was gegen einen auslaendischen Führerschein sagen und unternehmen. Ich setzte natürlich den legalen Weg voraus, das versteht sich sicher von selbst. Wohnsitzprinzip wurde eingehalten, der deutsche Entzug wurde der auslaendischen Fahrerlaubnisstelle nicht verschwiegen und er wurde auch sonst legal und ausserhalb einer bestehenden Sperrfrist erworben.
Ungeklaert ist dagegen alles davor und da gehen die Meinungen sehr stark auseinander.
Die Empfehlung des Goslaer Verkehrstages rührt wohl auf eine deutsche Antwort nach Luxemburg an das EuGH in der von 5 Jahren die Rede ist. In der Antwort hiess es das nach 5 Jahren ab Entzug keine MPU mehr angeordnet werden darf, dies steht aber anders in der Führerscheinrichtinie und wurde bis dato nicht geaendert. Es gibt auch noch keine diesbezügliche Rechtssprechung in Deutschland soweit mir bekannt ist. Eine Pauschalaussage das ein ausserhalb der Sperrfrist erworbender Führerschein – rechtsdeutsch Fahrerlaubnis – gültig ist kann somit definitiv als falsch bezeichnet werden. Laut Gesetz ist vielmehr ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen um ihn nutzen zu dürfen, die wird aber sicher – innerhalb der vorgenannten Tilgungsfrist – auf eine MPU bestehen solange es keine anderslautende Rechtssprechung gibt. Alles andere ist nach wie vor Fahren ohne Fahrerlaubnis. So hat es zumindestens die Auskunft verschiedener deutscher Innenministerien ergeben.
verbleibe bis dahin
mit freundlichen Grüssen aus dem sonnigen Ungarn
Michael B.
Es gibt dabei drei Gesetze die zielführend zu betrachten sind. Das erste ist die 3. Führerscheinrichtlinie, das zweite die deutsche Fahrerlaubnisverordnung und das dritte das Strassenverkehrsgesetz.
Hallo Herr B.,
vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar auf unserer Webseite.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Passagen aus Ihrem Kommentar entfernt habe. Und zwar diese, die auf Ihr Angebot zur Erlangung eines ausländischen Führerscheins hinweisen. Da ich Ihre Dienstleistung nicht kenne oder überprüfen kann, möchte ich nicht von unserer Seite auf das Angebot verweisen.
Falls Sie Ihren Kommentar in diesem Falle zurückziehen oder löschen möchten, können Sie dies gerne kundtun.
Mit freundlichen Grüßen,
C. Schwarz
Hallo
Ein Führerschein der rechtmäßig, egal in welchen EU Land erworben wurde behält seine Gültigkeit. Deshalb muss ich folgendem widersprechen:
Zitat
` Man weiß nie, wie sich die Gesetzeslage in den nächsten Monaten/Jahren ändern wird. Ein Führerschein, der heute gilt, könnte irgendwann nicht mehr gültig sein. Und dann riskierst du ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zitat*Ende
Ich selbst habe im Jahr 2006 eine Fahrerlaubnis und den Führerschein in Polen gemacht, natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Das heißt ich habe mich bei Verwanden 185 Tage melden können und mich auch dort aufgehalten.
2009 wollte ich den Führerschein in Deutschland umtauschen. Dies wurde mir vorerst verwehrt. Nachdem mein Rechtsbeistand ein Schreiben an die örtliche Fahrerlaubnis Behörde geschickt hatte, wurde mir der Führerschein umgetauscht. Seit dem bin ich Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis. Ich bezweifle, dass diese mir wegen einer Gesetzesänderung in den nächsten Monaten/Jahre entzogen werden darf.
Dann gefiel mir auch folgender Satz nicht besonders.;-) In Polen kauft man den Führerschein nicht. Im Gegenteil. Man muss seine Prüfung ablegen…. unter den strengen Augen eines uniformierten Prüfers.Billig ist das ganze natürlich auch nicht. Trotz dessen habe ich Polen gewählt, da ich mir 500 Euro sparen konnte..gegenüber Deutschland.Eine Sperre hatte ich nicht, ebenso keine Auflage zur MPU.
In der praktischen Prüfung (Fiat Panda) bin ich zweimal durchgefallen, obwohl ich vorher LKW gefahren habe. Keine leichte Sache. Deshalb kann ich den Satz so nicht stehen lassen.
Hallo,
ich hatte bereits einige Klienten in der Beratung, die genau wie Sie einen Führerschein im Ausland gemacht haben und erst Jahre später Probleme bekommen haben. Es kommt nämlich nicht darauf an, wann Sie die Fahrerlaubnis erteilt bekommen haben, sondern wann Sie sie benutzen. Soll heißen, Sie können einen legalen Führerschein im Jahre 2009 machen. Wenn sich irgendwas an den Gesetzen ändert und Sie fahren im Jahre 2017, fahren Sie vielleicht ohne Fahrerlaubnis (so geschehen bei den vielen Fällen, die mir bekannt sind).
Wenn Sie eine legale Fahrerlaubnis gemacht haben und diese in Deutschland umtauschen konnten, denke ich aber nicht, dass Sie noch Probleme bekommen werden.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz.
Bin mit 1.3 Promille Bak beim fahren erwischt und nimme zusätzlich antidepressiva wegen eine seelische krankheit . Muss ich eine mpu machen .LG
Hallo Karim,
ob Sie eine MPU absolvieren müssen, können Sie immer bei Ihrer zuständigen Behörde erfahren. Fragen Sie dort doch einmal nach.
Wenn Sie Antidepressiva nehmen, sind Sie wahrscheinlich bei einem Arzt in Behandlung? Sprechen Sie dort doch einmal das Thema Alkohol an. Vielleicht kann er Ihnen ein paar Tipps geben. Das wäre auf jeden Fall für eine eventuelle MPU hilfreich.
Mehr kann ich ohne weitere Angaben leider nicht sagen.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Moin,
eigentlich ist es ganz simpel. Für EU-Führerscheine, nach dem 19.01.2009
° Ein EU-Mitgliedstaat muss die Ausstellung eines Führerscheins ablehnen, wenn eine frühere Fahrerlaubnis des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.
° Erteilt ein Mitgliedstaat trotzdem eine Fahrerlaubnis, verweigert der Staat, in dem die früehere Führerscheinmassnahme getroffen wurde, die Anerkennung des ausländischen Führerscheins
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF
Hallo,
sieht erst einmal ganz simpel aus. Leider wird der Artikel 11 der 3. EU-Führerschein-Richtlinie, auf den Sie sich hier beziehen, faktisch so umgesetzt, dass die Fahrerlaubnis aus dem Ausland nur dann ungültig ist, wenn beim Erwerb im Ausland noch eine Sperrfrist in Deutschland vorlag. Nach Ablauf der Sperrfrist sieht es dann wieder anders aus.
Hierzu auch ein interessantes Urteil von 2014: http://openjur.de/u/754224.html
Grüße,
C. Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz,
Ihre Ausführungen was eine Pl oder Tsch EU Führerschein angeht ist höchst unqualifiziert. Man kauft oder besorgt sich kein EU-Führerschein in diesen Ländern, sondern man erwirbt diesen.
Sie als Befürworter der MPU haben sicher noch nie ein Polnisches Prüfungszentrum gesehen oder kennen die Anforderungen an Theorie oder Praxis. Diese sind zum Teil aufwändiger als in Deutschland.
Meine Person fährt seid 2008 mit eine EU-Führerschein aus Polen der Klasse B und seid 2014 zusätzlich der Klasse A.
Ihre ganzen Behauptungen beziehen sich gegen einen EU Führerschein aus anderen Mitgliedstaaten, aber was will man von eine Beführworter der größten Abzockerei der Nachkriegszeit verlangen.
Sie sollten mal besser Ihr Halbwissen aufbessern und den Leuten hier nicht die Hoffnung nehmen legal einen EU- FS aus PL oder Tsch zu erwerben.
Hallo Chris,
vielen Dank für Ihre ehrlichen Worte.
Meine Ausführungen beziehen sich auf das Prozedere zum Umgehen der MPU in Deutschland. Hier ist mir das Vorgehen durchaus bekannt, weshalb die Wortwahl ganz bewusst gewählt ist. Wie es mit dem „üblichen“ Ablauf beim Erwerb einer Fahrerlaubnis in den jeweiligen Ländern aussieht, weiß ich wirklich nicht und habe lediglich einige Erfahrungsberichte.
Ich hoffe, dass Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt ist und nicht zu Problemen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führt.
Was Sie mit „der größten Abzockerei der Nachkriegszeit“ meinen, müssten Sie allerdings noch mal erläutern. Und nur aus Interesse: Was war denn Ihrer Meinung nach die größte Abzocke der Vorkriegszeit? 😉
Viele Grüße
Hallo,
Meine frage wäre,
machst du den Führerschein in Polen und hast auch einen wohnsitz dort aber du hast die 185 tage noch nicht erfüllt du bist gerade dabei, den führerschein hast du schon bekommen und fährst auf deutschen straßen dein wohnsitz ist seit knapp 2 Wochen in Polen. Was passiert dann ?
Hallo Patrick,
diese Anfrage ist wirklich speziell. Sie sollten diesen Fall mit einem Anwalt abklären, falls es bei Ihnen wie beschrieben ist.
Der EU-Führerschein kann in jedem Fall zum Problem werden, wenn Sie damit eine MPU umgehen möchten.
Grüße,
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz,
mit 17 Jahren wurde ich wegen Besitz von Cannabis verurteilt.
Zu dieser Zeit hatte ich meinen Führerschein noch nicht erworben, und fiel auch nicht im Straßenverkehr anderweitig auf.
2 Jahre später beantragte ich meine Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde.
Diese teilte mir mit, dass ich mich einer MPU unterziehen müsse, um meinen Führerschein machen zu können.
1. Frage: Ist es möglich, dass solch eine Entscheidung revidiert werden kann?
2. Frage: Gibt es eine Verjährungsfrist bzw. wie lange muss ich warten, wenn ich mich dazu entscheide keine MPU zu machen?
3. Frage: Gibt es eine andere Möglichkeit irgendwie seinen Führerschein zu machen? z.B. durch eine andere zuständige Behörde? (Wohnortwechsel)
Danke schonmal und ganz liebe Grüße
Hallo Benji,
also zu Ihren Fragen:
1. Das ist eher unwahrscheinlich. Wenn die Behörde einmal Zweifel an der Eignung ausgesprochen hat, dann wird sie diese nicht zurückziehen. Erst wenn Sie neue Fakten vorlegen, die zeigen, dass sich etwas verändert hat, würde die Behörde den Fall erneut prüfen. Die Behörde wird wohl weiterhin auf ein MPU Gutachten bestehen.
2. Eine Verjährungsfrist gibt es immer. In der Regel in nach 10 Jahren alles aus den Akten verschwunden, manchmal auch nach 15 Jahren. Das könnten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen, wobei eine Frist von 10 Jahren Ihnen wahrscheinlich nicht weiter hilft.
3. Um an einen Führerschein zu kommen, müssen Sie immer den Weg über die zuständige Behörde gehen. Falls Sie umziehen, wird die neue Behörde zunächst Ihre alte Führerscheinakte anfordern und dann (sehr wahrscheinlich) zum gleichen Schluss kommen wie die alte Behörde. Daher macht ein Wohnortwechsel auch keinen Sinn.
In Ihrem Fall bleibt wohl nur die Möglichkeit, es mit einer MPU zu versuchen.
Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Viele Grüße,
Christopher Schwarz
Hallo,
ich habe meinen FS Anfang 2013 verloren, aufgrund von Alkohol.
Sperrfrist lief bis Februar 2014.
Ich habe seit über einem halben Jahr meinen festen Wohnsitz + Arbeit in Spanien.
Kann ich einen FS hier erwerben und damit dann auch legal in D fahren, wenn ich dort Urlaub mache?
Grüße
Hallo,
das sollten Sie am besten Mal mit einem Anwalt klären. Ich denke, die Chancen stehen gut, mehr kann ich so „aus der Ferne“ aber nicht sagen.
Viele Grüße,
C. Schwarz
ICH HABE MEINE FÜHERSCHEIN AUCH WEGEN CANNABIS VERLOREN UND BIN AUCH AM ÜBERLEGEN OB ICH EINEN EU SCHEIN MACHEN SOLLTE?
ICH BRÄUCHTE EINE EINSCHÄTZUNG WENN JA DANN WO ICH IHN MACHEN SOLL?
WAS GIBT ES FÜR ALTERNATIVEN ?
Hallo chris,
als MPU Beratungsstelle raten wir Ihnen natürlich von einem EU-Führerschein ab. Daher geben wir auch keine Empfehlung, wo Sie einen EU-Führerschein machen können. 😉
Die sichere Alternative ist das Bestehen der MPU.
Grüße,
C. Schwarz
Ist fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? 2009 musste ich meinen Führerschein abgeben und Mir wurde eine mpu auferlegt,wegen Cannabis Konsum. Meine Frage ist ,wenn ich jetzt erwischt werde ohne gültige Fahrerlaubnis,mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Hallo Yahya,
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, auch das Fahren mit einem „frisierten“ Roller, für den man keine passende Fahrerlaubnis hat. Im schlimmsten Fall kann hierfür sogar eine Haftstrafe angeordnet werden.
Grüße,
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz,
also das Verzichten kostet mich nichts, müsste nur schriftlich verzichten und sofort den FS abgeben. Neue Fahrschulprüfung kostet bis maximal 10000 Tschechische Kronen, das sind ungefähr 370 Euro und wenn ich die psychologischen Teste machen würde, die kosten ungefähr von 1500 – 4000 Tschechische Kronen (hängt von jedem Psychologen ab), also Maximum 150 Euro. In Deutschland MPU mit allem auch mit Dolmetscher 900 Euro, die Sprache steht auch im Weg, denn Dolmetscher ist einfach nicht ich selbst und natürlich die Fahrtkosten dazu.
Ich will nur sicher gehen,dass ich alles legal mache.
LG Jan
Halle Herr Schwarz,
ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Mittlerweile wurde in Tschechien auch eingeführt, wenn jemandem der FS entnommen wird, muss er Verkehrs-Psychologische Teste machen, auch LKW Fahrer müssen diese machen. Es muss ein akkreditierter Psychologe nach dem EU Standard durchführen. Diese dachte ich mir eben, könnte ich mir bei einem akkreditiertem Psychologen machen lassen.
Ich möchte nichts kaufen, sondern wirklich nur legal in Deutschland fahren,aber ohne deutsche MPU.
Man kann in Tschechien auch auf den FS ohne Grund jederzeit verzichten. Ich habe meinen tschechischen FS bereits 9 Jahre und habe ihn ganz normal erworben ohne illegale Wege, immerhin bin ich tschechischer Staatsbürger und lebe auch von Geburt an in Tschechien.
Deswegen dachte ich, wenn ich auf den jetzigen ganz verzichte und mir ganz normal mit neuer Fahrschule neuen Führerschein erwerbe, ob ich wieder in Deutschland ohne MPU fahren darf. Und ob ich den neuen wieder anerkennen lassen müsste. Eigentlich nicht oder?
Ich bedanke mich nochmal!
LG
Jan
Hallo Jan,
die deutsche Behörde wird die tschechische „MPU“ mit Sicherheit nicht anerkennen.
Die zweite Option mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und anschließender Neuerteilung klingt interessant. Das sollten Sie mal mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Deutschland (!) klären.
Ich frage mich aber, ob der Aufwand und die Kosten für eine MPU in Deutschland nicht geringer sind.
Was kostet denn die Neuerteilung der Fahrerlaubnis alles in allem in Tschechien?
Grüße,
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz,
ich bitte Sie hiermit um Rat. Ich komme aus Tschechien, wohne in Tschechien und besitze auch einen tschechischen FS. Im Oktober und November 2009 wurde bei mir bei einer Verkehrskontrolle THC im Blut festgestellt. Da es zweimal hintereinander war, bekam ich per Post zu meiner Freundin, wohnhaft in Deutschland ein Schreiben vom Landratsamt, ich solle entweder auf die Fahrerlaubnis in DE verzichten oder mir entstehen weitere Kosten durch das Entnehmen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich damals die richtige Entscheidung traf, auf jeden Fall, habe ich auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Habe diesen Aufkleber (durchgestrichenes D) auf meinen FS bekommen. Und mir wurde ja auch eine MPU verordnet.
Nun stehe ich vor drei Fragen:
1) Wenn ich in der Tschechischen Republik eine freiwillige MPU machen lasse, diese auch amtlich übersetzen lasse, genügt es, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland wieder anerkannt wird?
oder
2) Soll ich auf meinen jetzigen FS, wo das Verbot vermerkt is, in Tschechien auch verzichten, dann ganz neue Fahrschule machen, damit ich ganz neue Prüfungen ablege und dazu die freiwillige MPU in Tschechien machen?
oder
3) Kann ich eine Fahreignung überprüfen lassen bei der Fahrschule und dazu die freiwillige MPU in Tschechien machen?
Welche Lösung wäre korrekt und möglich?
Ich bedanke mich sehr bei Ihnen für die Antwort!
Jan
Hallo Jan,
in Kürze meine Antworten zu Ihren drei Fragen:
1) Von einer freiwilligen MPU habe ich noch nie etwas gehört. In Tschechien gibt es meines Wissens nach keine MPU. Ein MPU Gutachten in Deutschland ist nur anerkannt, wenn es von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland angefertigt worden ist. Natürlich mag es Anbieter geben, die „MPUs“ in Tschechien durchführen. Sie werden aber auch jemanden in Tschechien finden, der Ihnen einen Wohnsitz bestätigt, obwohl Sie nie in Tschechien wohnhaft waren und Sie werden auch jemanden finden, der Ihnen einen Führerschein ohne Fahrprüfung verkauft. Nur weil etwas angeboten wird, heißt das leider noch nicht, dass es legal und anerkannt ist. Falls Sie aber so ein Angebot einer freiwilligen MPU bekommen haben, schaue ich mir das gerne einmal an.
2) Es klingt so, als dürften Sie weiterhin in Tschechien und anderen Ländern (außer Deutschland) Auto fahren. Dann sollten Sie auf die Fahrerlaubnis nicht verzichten. Wenn Sie wieder in D fahren möchten, bleibt wohl nur die MPU in Deutschland. Von einer frewilligen MPU in Tschechien habe ich, wie erwähnt, noch nichts gehört.
3) Die Fahrschule überprüft nicht die Fahreignung, sondern nur die theoretischen und praktischen Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Fahreignung würde bei einer MPU überprüft werden.
Ihr Fall scheint mir etwas komplexer zu sein. Letztendlich geht es immer darum, ob der Führerschein, den Sie in der Hand haben, legal erworben wurde oder nicht. Wenn Sie also eine Möglichkeit finden, in Tschechien einen neuen Führerschein legal zu erwerben, in dem kein Fahrverbot für Deutschland eingetragen ist, dann sieht es erstmal so aus, als könnten Sie sich die MPU in Deutschland sparen. Sie sollten das aber auf jeden Fall noch einmal mit einem Anwalt (am besten für Verkehrsrecht) abklären, da ich Ihnen hier keine rechtlich verbindliche Empfehlung geben kann.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Hallo meine Sperre ist in Februer 2015 abgelaufe und die Führerscheinstelle verlangt von mir eine MPU die ich Nicht machen möchte, ich habe seit April meine zweite Wohnsitz in Italien, das heist nach 185 tage angemeldet kann italienische Führerschein in Italien machen und in Deutschland Fahren ??
Grüße und Vielen Dank
Adriano
Hallo Adriano,
wenn Sie einen legalen italienischen Führerschein erwerben, sollten Sie damit auch in Deutschland fahren dürfen. Zur Sicherheit fragen Sie bei einem Anwalt oder direkt bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle nach.
Grüße,
C. Schwarz
Hallo Herr Schwarz,
Zu meinem Problem …
Mir wurde von der Führerschein 2013 entzogen aufgrund vorherigem Konsum von Kokain..
Es War zwar in der Blutprobe nur noch das Abbau Produkt zu erkennen aber ddies reicht ja schon aus..
So dann ein jahr drogenscreenings erfolgreich absolviert, mpu Vorbereitung nicht gemacht ( weil ich durch Verlust des FS nicht mehr arbeiten konnte) weil ich finanziell nicht in der Lage war.
Mpu absolviert, ärztliche Untersuchung alles ok, Reaktionstest alles ok.
Psychologisches gespräch..naja hätte direkt wieder aufstehen können weil ich etwas was in der Vergangenheit lag vergessen hatte.
Meine Frage kann ich im Ausland meinen FS erwerben und ohne Probleme in Deutschland damit fahren und arbeiten?
Weil ich soll nach der Beurteilung wieder ein Jahr Abstinenz nachweisen, Vorbereitungskurs, Verkehrs Psychologe 10 std und dann zur mpu das sind grob gerechnet fast 2500€ und ich bin durch den Fehler den ich damals getan hab hetzt in Harz 4 gerutscht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Lg
Hallo Micha,
da meine Antwort etwas umfangreicher ausfiel, habe ich an die angegebene E-Mail Adresse geschrieben.
Grüße,
C. Schwarz
Ui das ging ja fix mit der Antwort danke dafür,
werd vermutlich den sichereren Weg einschlagen…
Also mir wurde beim Führerscheinentzug mitgeteilt 6monate reichen, nach der ersten MPU und erneuter Nachfrage beim KVA sagte man mir 1jahr Screening erforderlich aufgrund der hohen werte von 8,1ng/ml thc nach der damaligen Verkehrskontrolle und Blutentnahme.
Haaranalyse wär nicht das Problem nur hab ich kurze bzw sehr kurze Haare (9mm)
Informiert hab ich mich dazu schon und brauche 1cm/1monat zum Kontrollieren und neuerdings gibts keine 12cm Haaranalyse mehr sondern nur noch 2x6cm und das dauert eh die wieder wachsen da kann ich auch Urinscreening absolvieren auf 12monate und habe um mich selbst zu testen beim Hausarzt vortesten lassen um bald beginnen zu können.
Mit 2014 war Silvester 14/15 gemeint.
Hallo Matthias,
ich wollte dir eine E-Mail schreiben, aber diese kam als unzustellbar zurück…
Also zu den Abstinenznachweisen kann ich dir sagen, dass das KVA im Prinzip weder entscheidet noch weiß, wie viele Abstinenznachweise erbracht werden müssen. Diese Entscheidung trifft der Gutachter in der MPU. Ich als Verkehrspsychologe kann im Voraus eine Einschätzung geben. Diese stimmt in der Regel mit der Einschätzung der Gutachter überein (dieser ist ja auch Verkehrspsychologe).
Die Höhe der Werte ist nicht immer ausschlaggebend für den benötigten Abstinenzzeitraum. Viel eher sind Häufigkeit und die Ursachen des Konsums entscheidend. Dies lässt sich natürlich nur in einem Gespräch klären, am besten mithilfe der Unterlagen, die du schon hast (Urteile, Polizeibericht, medizinische Untersuchung, …). Wenn du schon eine MPU gemacht hast, kann ich mir das Gutachten auch mal anschauen, da stehen immer wichtige Hinweise für die nächste MPU drin.
Wenn du dich sicherer mit einem Jahr Abstinenznachweisen fühlst, ist das auch kein Problem. Die MPU würde dadurch noch deutlich leichter, da mehr als 1 Jahr in der Regel nicht verlangt wird. Bei guter Vorbereitung ist auch das psychologische Gespräch keine Hürde mehr, da du dich mit allen wichtigen Themen schon im Vorfeld auseinander gesetzt hättest.
Wenn du Fragen zur MPU, Abstinenz oder zur Beratung hast, melde dich gerne bei mir oder in unserem Büro. Dieses erreichst du immer kostenlos unter der 0800 678 33 44. Wenn du deine Nummer oder E-Mail Adresse dort hinterlässt, melde ich mich persönlich bei dir. Gerne kannst du auch bei uns zu einem kostenfreien Erstgespräch vorbeikommen oder – wenn es zu weit ist – eine Beratung per Videochat in Anspruch nehmen.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Hallo nochmal,
entschuldige das die Email zurück kahm, ich habe aus unerklärlichen Gründen plötzlich keinen Zugriff mehr auf das Email Konto -_-
Daher schreibe ich von einem, auf das ich Zugriff habe…
So also vorbeikommen gestaltet sich schwierig da ich aus Berlin komme und gesehn hab das du in NRW aggierst und in Seminaren weiterhilfst.
Persönliche Unterlagen habe ich selbstverständlich und auch die Einschätzung der letzten MPU woraus hervorgeht das ich sie bestanden hätte, wenn nicht die Probe am Tag der MPU positiv gewesen wäre.
Wie gesagt ich habe die Führerscheinneuerteilung beantragt und da wurde mir gesagt das ein halbes Jahr nicht ausreicht bei den Werten.
Natürlich würde ich lieber ein halbes Jahr nachweisen aleine schon um Kosten zu sparen denn 99,70€/probe ist nicht grad wenig.
Zur Häufigkeit des Konsums muss ich zugeben, das ich mehrere Jahre Dauerkonsument war (ca 5joints/tag), weil ich dadurch abgenommen habe und bis auf den Führerscheinentzug auch recht zufrieden damit war.
Aus heutiger Sicht sehr naiv und ich habe begriffen das es einfach Dumm war und ich zu alt für diese Jugendsünde bin (27) und sehe was ich heute davon habe.
Ich habe mich von allen (Freunden)“ZWECKGEMEINSCHAFTEN“ gelöst und keinerlei Kontakt mehr zu Kiffern oder Leuten die damit zu tun haben und bin froh drüber.
Mir wurde eine Therapie empfohlen, die ich aber nicht antrat und selbst von einem Tag auf den anderen einen cut machte weil ich einfach sah, das ich mehr kaputt machte als mir selbst zu helfen wenn ich in diesen Kreisen bleibe.
So nun hab ich dich so zugetextet, das du schon fast nen mpu Plan von erstelln kannst *)
Eine Videokonferenz ist leider nicht möglich, da mein Netbook sich nicht mit skype verträgt bzw zu lahm ist und über Handy davon halt ich nix.
mfg
Matze
Hallo Matthias,
die zweite E-Mail Adresse scheint auch nicht zu funktionieren. Die Mail kam auch als unzustellbar zurück.
Ich kann dir eventuell eine MPU Vorbereitung in deiner Nähe in Berlin empfehlen. Melde dich doch mal per Telefon oder mit einer anderen E-Mail bei uns: http://www.diempuberater.de/kontakt-mpu-beratung-fuehrerschein/
Grüße,
C. Schwarz
Hallo,
ich habe 2006 meinen Motorradführerschein gemacht, im Januar 2011abgeben müssen und 2012 eine MPU mit Urinscreening 6monate auf Canabis gemacht. Ich hatte allerdings keinen Vorbereitungskurs und bei der letzten Kontrolle gabe es einen positiven befund der allerdings nur passiv war, aber ausreichten um die MPU zu verhauen. (Hab seit 2014 nix mehr geraucht bis dato)
Nun hab ich mich schlau gemacht wie das mit dem EU führerschein ist und um keine Nutzungsuntersagung zu erhalten es sein lassen.
So nun habe ich eine Polnische Freundin bei der ich mich auch anmelden könnte mit Bürgerkarte und dem Krahm und wüsste gern ob ich den in Polen erworbenen Führerschein hier nutzen darf?
Eine erneute MPU mit 1jahr Abstinenznachweis und Vorbereitungskurs währe kein Problem nur dauert es sehr lange und ist mir zu kostenintensiv.
Danke schonmal für Antworten.
mfg Matze
Hallo Matthias,
solltest du wirklich seit 2014 nichts mehr konsumiert haben, dann sollte die MPU mit 6 Monaten Abstinenznachweisen doch möglich sein, oder? Falls du Haarscreenings abgeben kannst, könntest du die MPU schon in wenigen Wochen absolvieren.
Vom EU-Führerschein würde ich generell abraten. Man weiß nie, wie sich die Gesetzeslage in den nächsten Monaten/Jahren ändern wird. Ein Führerschein, der heute gilt, könnte irgendwann nicht mehr gültig sein. Und dann riskierst du ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die MPU dürfte selbst mit Vorbereitung noch billiger sein als ein neuer EU-Führerschein.
Ich schaue mir deinen Fall gerne einmal an (natürlich kostenlos) und gebe dir eine Einschätzung, wie schnell du die MPU absolvieren könntest.
Mit freundlichen Grüßen,
Christopher Schwarz
Hallo in einem Forum habe ich diesen Kommentar vom 26.05.2015 gelesen und würde gerne wissen, ob ich mit meiner Mpu Auflage mit dem EU-Führerschein rechtmäßig in Polen ausgestellt und alles, hier aus ner Verkehrskontrolle heil wieder raus komm.
Dann darfst Du zwar in Polen und der restlichen EU fahren, aber nicht in Deutschland!
Siehe FEV §29:
§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen.
[…]
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, […]
3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist,
[…]
(5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 4 Nummer 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. Absatz 4 Satz 3 sowie § 20 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend.
In FEV §20 (3) findest Du:
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.
Der Umzug nach Polen bringt dir also nichts.“
Lieber Gruß F.Kramm
Hallo Florian,
leider kann ich aus den von dir gemachten Angaben nicht einschätzen, wie es in deinem Fall aussieht. Als Psychologe darf ich ohnehin keine Rechtsberatung anbieten, sondern lediglich eine Einschätzung geben.
Am besten legst du deinen Fall einem Anwalt für Verkehrsrecht vor, der kann ihn dann genau prüfen.
Theoretisch ist es auch möglich, direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen. Zu befürchten hättest du dabei nichts. Sollte die Fahrerlaubnis nicht gültig sein, ist von einem Gebrauch in Deutschland ohnehin abzuraten, da dies eine Straftat darstellen würde.
Du kannst gerne auch bei uns in der Beratungsstelle anrufen, solltest du weitere Fragen haben.
Viele Grüße,
C. Schwarz
Ich habe eine frage wie verhält sich das wenn man ein Führerschein in polen gemacht wird ohne das hier in Deutschland eine mpu Auflage oder so besteht aber hier in Deutschland auch noch nie ein Führerschein ausgestellt wurde und auch noch nicht beantragt War .aber die Gefahr besteht das wen hier in Deutschland eine weiße Karte beantragt wird erstmal die mpu Auflage wahrscheinlich kommen würde ! Mfg
würde mich über eine Antwort sehr freuen
Hallo Meuche,
dieser Fall ist wirklich speziell. Ich gehe davon aus, dass hier die gleichen Regelungen gelten. Sollte der Führerschein legal und mit festem Wohnsitz im EU-Ausland erworben worden sein, dürfte er gültig sein. Dann bestünde auch kein Bedarf, diesen hier in Deutschland umzutauschen und die Behörde käme gar nicht dazu, eine MPU anzuordnen. Entgültig beantworten sollte diese Frage allerdings ein Anwalt für Verkehrsrecht. Da ich kein Anwalt bin, ist meine Antwort lediglich eine Einschätzung.
Sollten weitere Fragen zum Thema bestehen oder eine genaue Analyse des Falls gewünscht sein, stehen wir gerne zur Verfügung.
Gruß,
C. Schwarz
Es ist nicht möglich,und Ich spreche aus Erfahrung ,den Führerschein mit deutscher Annerkennung zurück zu erlangen ohne MPU und Abstinenznachweise.