Am 09. Februar diesen Jahres passierte eines der schwersten Bahnunglücke der deutschen Nachkriegsgeschichte. Zwei Nahverkehrszüge stießen bei Bad Aibling frontal zusammen, 12 Menschen verloren ihr Leben und Dutzende wurden teils schwer verletzt: https://www.diempuberater.de/zugunglueck-bei-bad-aibling-wegen-eines-handyspiels/. Jetzt wurde das Urteil verkündet, welches für den verantwortlichen Fahrdienstleiter eine mehrjärige Haftstrafe bedeuten wird.

 

Abgelenkt durch ein Handy-Spiel

Seit dem 10.11.2016 musste sich der 40-jährige Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Laut Anklage soll er die Signale für die Züge falsch gestellt haben, weil er durch das Handy-Rollenspiel „Dugeon Hunter 5“ abgelenkt war. Der Prozess wurde auf sieben Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wurde am 05.12.16 verkündet werden.

Der Angeklagte hat bei einer polizeilichen Vernehmung angegeben, das Spiel zwar zu kennen, doch sein Telefon habe nur im Raum gelegen. Nach der Auswertung des Handys wurde eindeutig belegt, dass der Angeklagte sein Mobiltelefon exakt zu der Uhrzeit benutzte, als er dem Zug aus Kolbermoor das Signal zur freien Weiterfahrt gab. Der Angeklagte hat, nach Ansicht des Kriminalbeamten, das zweite falsche Signal gegeben, weil er bei der Sturmwarnung von einer sogenannten “Phantomstörung” ausgegangen ist.

Bei dem 40-Jährigen wurden weder Alkohol, Medikamenten noch Drogen im Blut gefunden. Ein technischer Fehler konnte ebenso ausgeschlossen werden. Aufgrund fehlender Mittel war ein sogenannter Erlaubnis-Empfangsmelder nicht im Stellwerk installiert. Nach Angaben der Polizei hätte so ein Apparat melden können, wenn die Strecke belegt ist. Der Angeklagte hat ein Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis löste bei den Nebenklägern recht unterschiedliche Reaktionen aus.

 

Urteil: 3,5 Jahre Haft für den Fahrdienstleiter

Am 05.12.2016 sprach das Landgericht Traunstein den Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Vier Jahre Haft beantragte die Staatsanwaltschaft. Auf Bewährungsstrafe plädierte die Verteidigung, maximal zweieinhalb Jahre Haft kämen in Betracht. Die Richter verhängten das Urteil von dreieinhalb Jahren Haft für den Angeklagten.

Der Angeklagte habe sich durch die Handyspielerei von seinen Pflichten ablenken lassen. Für den Unfall sei er alleinverantwortlich. So der Vorsitzende Richter Erich Fuchs in der Urteilsbegründung. Wenn der Fahrdienstleiter nicht gespielt hätte, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen, davon ist das Gericht überzeugt. Der Angeklagte verwendete seine ganze Konzentration auf das Spiel auf seinem Smartphone, somit war er so abgelenkt und gestört gewesen, dass es zu mehreren Fehlern gekommen ist.

 

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