Auch in diesem Jahr wird es wieder ein paar Gesetzesänderungen im Straßenverkehr geben.

Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Verkehrsregeln.

  • Autos müssen eine Rettungsgasse freihalten, sobald sie Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen. Die Rettungsgasse muss zwischen der äußersten linken Spur und der rechten Spur daneben gebildet werden. Sind drei oder vier Spuren vorhanden, müssen alle Autos auf dem linken Streifen links, alle auf dem rechten Streifen rechts fahren. Bisher sollte die Rettungsgasse bei 4 Spuren in der Mitte gebildet werden.
  • Kinder dürfen mit ihrem Fahrrad bis 10 Jahren auf dem Gehweg fahren. Bisher mussten die Eltern dazu auf dem Radweg oder auf der Straße fahren. Das ändert sich nun, die Eltern dürfen mit ihren Kindern den Fußweg benutzen.
  • Ab 2017 müssen sich Radfahrer nach den Ampel Lichtzeichen der Autofahrer richten. Bisher konnten die Radfahrer die Regeln der Fußgängerampeln nutzen. Auf den speziell gekennzeichneten Radwegen gelten die Lichtzeichen für den Fahrradverkehr.
  • Tempo-30-Anordnungen an innerörtlichen Straßen, besonders vor Schulen, Kindergarten etc. werden erleichtert.
  • Ein Zusatzzeichen für bestimmte E-Bikes wurde eingeführt, um Radwege für diese freizugeben. Hierbei handelt es sich um Kleinkrafträder, die mit Hilfe eines Elektroantriebs bis zu 25 km/h fahren, auch ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt.

 

Auch in unseren Nachbarländern wird sich einiges verändern.

Italien

Ab dem 01. Januar 2017 wird der Bußgeldkatalog in Italien angehoben. Werden Autofahrer beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung erwischt, bekommen die Fahrer sofort den Führerschein für 15 Tage bis 2 Monate abgenommen. Für deutsche Urlauber in Italien bedeutet das ein Fahrverbot.

 

Griechenland

Der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldbußen wird in jedem EU-Land außer Griechenland umgesetzt. Dies wird sich möglicherweise in 2017 ändern.

 

Frankreich

Seit dem 20.11.2016 gilt in Frankreich die Handschuhpflicht für Motorradfahrer.

 

Niederlanden

Auch in den Niederlanden werden die Bußgeldsätze erhöht.

 

Schweiz

Wer in der Schweiz seinen Führerschein für mindestens 12 Monate (oder auf unbestimmte Zeit) wegen zu schnellen Fahrens abgeben musste, erhält seinen Führerschein nur unter Auflage zurück. Er darf in den nächsten 5 Jahren Kraftfahrzeuge führen, welche mit einer Blackbox (Datenaufzeichnungsgerät) ausgerüstet sind.

Auch wer seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer auf unbestimmte Zeit verloren hat, darf erst nach der Durchführung einer Therapie und einer günstigen Prognose Kraftfahrzeuge fahren. Während der nächsten 5 Jahre müssen die Fahrzeuge mit einer Atemalkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sein.

Zum Thema Alkohol-Wegfahrsperren hier ein Link zu einem interessanten Beitrag: https://www.diempuberater.de/alkohol-wegfahrsperren-auch-in-deutschland/

 

Weitere Infos zum Thema finden Sie unter den folgenden Links:

http://www.fr-online.de/recht/neue-gesetze-und-regelungen–das-aendert-sich-2017-fuer-verbraucher-,21157310,35001354.html

https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/neuerungen/default.aspx