Ein Falschparker in Freiburg hatte sich im Juni 2015 geweigert nach einem Parkverstoß dem Ordnungsamt die Personalien anzugeben. Nachdem das Ganze ausuferte schickte das Ordnungsamt dem Autofahrer eine Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Der Fahrer legte dieses Gutachten nicht vor, worauf die Stadt den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis anordnete. Der Fahrer zog vor das Verwaltungsgericht und bekam Recht. Laut Gesetz kann eine MPU nur angeordnet werden, wenn der Fahrer mehrere Straftaten oder eine erhebliche Straftat begangen hätte. Das Gericht konnte das in diesem Fall nicht erkennen.

Die Stadtverwaltung Freiburg legte nun Beschwerde ein. Sie spricht von einer fehlerhaften Entscheidung des Gerichts. Das Amt verlangt nach eigener Aussage die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wegen des aggressiven Verhaltens des Fahrers und wegen der wiederholten Geschwindigkeitsverstöße, welche beim Kraftfahrtbundesamt registriert sind.

Anders wäre die Sache wahrscheinlich ausgegangen, wenn es nicht bei einem verbalen Streit geblieben wäre. Bei Beleidigungen, Drohungen oder handfesten Auseinandersetzungen kann durchaus von einem erhöhten Aggressionspotenzial ausgegangen werden. Aber auch wir finden: Ein Streit allein kann noch kein Grund sein, an der Fahreignung einer Person zu zweifeln.