Ab 01.05.2014 gilt das neue Fahreignungsregister (FAER), welches das Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Weniger Punktekategorien: Statt sieben verschiedenen Punktekategorien (1 bis 7 Punkten) gibt es nun nur noch drei. Verstöße führen – je nach Schweregrad – zu 1, 2 oder 3 Punkten im FAER.
  • Keine Tilgungshemmung mehr: Jeder Verstoß verjährt einzeln. Bisher führte ein neuer Verstoß dazu, dass ein älterer weiterhin gespeichert bleibt.
  • Führerscheinentzug bei 8 Punkten: Bisher führte ein Punktestand von 18 Punkten zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer MPU. Der Entzug der Fahrerlaubnis findet jetzt bei 8 Punkten statt. Jedoch werden Verstöße auch mit weniger Punkten geahndet (maximal 3 Punkte pro Verstoß).
  • Punkte nur noch für Gefährdung im Straßenverkehr: Einige Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden (z.B. das Fehlen der benötigten Feinstaubplakette) werden nicht mehr mit Punkten geahndet
  • Freiwilliger Punkteabbau: Mit weniger als 6 Punkten kann einmal in 5 Jahren 1 Punkt abgebaut werden durch den Besuch des neuen Fahreignungsseminars.

 

Bisherige Punkte werden folgendermaßen umgewandelt:

1-3 Punkte -> Neu: 1 Punkt

4-5 Punkte -> Neu: 2 Punkte

6-7 Punkte -> Neu: 3 Punkte

8-10 Punkte -> Neu: 4 Punkte

11-13 Punkte -> Neu: 5 Punkte

14-15 Punkte -> Neu: 6 Punkte

16-17 Punkte -> Neu: 7 Punkte

18 oder mehr -> Neu: 8 Punkte (Entziehung der Fahrerlaubnis)

 

Mehr Informationen zum neuen Fahreignungsregister gibt es auf den Seiten des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.