Wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet, werden Betroffene immer wieder mit Begriffen konfrontiert, die auf den ersten Blick verwirrend sein können.

Was bedeuten all diese Begriffe? Und was genau ist der Unterschied?
Wir wollen Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen über häufige Begriffe, die Sie im Zusammenhang mit der MPU wahrscheinlich kennen lernen werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

“Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen.”

Wenn Sie ein Schreiben von der Führerscheinstelle erhalten, kann darin die Rede vom Entzug der Fahrerlaubnis sein. Oft geht es aber auch um Ihren Führerschein. Wieso verwendet die Behörde hier kein einheitliches Vokabular? Nun, das ist deshalb so, weil mit den Begriffen “Fahrerlaubnis” und “Führerschein” zwei unterschiedliche Dinge gemeint sind.

 

Ihr Führerschein ist ein “Beleg” für Ihre Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wurde Ihnen in der Regel das erste Mal erteilt, als Sie Ihren “Führerschein gemacht” haben. Nachdem Sie die Fahrschule besucht hatten, konnten Sie in der theoretischen und praktischen Prüfung Ihre Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorweisen. Desweiteren stand sehr wahrscheinlich ein Erste-Hilfe-Kurs und eine augenärztliche Untersuchung auf dem Programm.

Wenn die Führerscheinstelle nun keine Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges hatte, bekamen Sie die Fahrerlaubnis erteilt. Gleichzeitig erhielten Sie (meist direkt von der Fahrschule) ein Dokument, mit dem Sie Ihre Fahrerlaubnis belegen konnten – Ihren Führschein.

Der Führerschein ist also im Prinzip die Urkunde dafür, dass Sie eine Fahrerlaubnis besitzen und daher ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen dürfen.

 

Keine Fahrerlaubnis trotz Führerschein?

Eine Fahrerlaubnis zu besitzen ist für Ihre Teilnahme am Straßenverkehr wesentlich wichtiger, als einen Führerschein in den Händen zu halten! Was bedeutet das nun wieder?

Es kann vorkommen, dass die Führerscheinstelle Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen hat, Sie aber noch im Besitz des Führerscheins sind. Z. B. weil Ihr Führerschein nicht auffindbar war, als Sie ihn bei der Führerscheinstelle abgeben sollten. Manche Personen besitzen auch zwei Führerscheine, weil einer verloren ging und erst wieder gefunden wurde, als ein neuer bereits ausgestellt war.

Wichtig hierbei ist: Ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, welches eine Fahrerlaubnis voraussetzt (z.B. ein PKW, LKW oder ein Motorrad). Wenn Sie erwischt werden und keine Fahrerlaubnis haben, gilt dies als “Fahren ohne Fahrerlaubnis” (siehe unten), auch wenn Sie einen Führerschein vorzeigen. Der Führerschein ist in diesem Fall nichts wert, da er auf eine Fahrerlaubnis verweist, die es gar nicht mehr gibt. Bevor Sie eine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommen, müssen Sie in vielen Fällen erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren.

 

Vorsicht bei ausländischen Führerscheinen

Interessant wird diese Problematik z. B. bei EU-Führerscheinen. Einige unserer Klienten haben erhebliche Probleme durch ihren EU-Führerschein bekommen, da sie davon ausgegangen sind, mit dem im Ausland erworbenen Führerschein hier in Deutschland fahren zu dürfen. Wenn aber hier in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann man nicht ohne Weiteres einen ausländischen Führerschein machen und in Deutschland damit fahren. Denn wie bereits erwähnt: Ohne Fahrerlaubnis in Deutschland ist auch ein Führerschein nicht viel wert.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 beschäftigt sich mit der Frage, wann ein EU-Führerschein in Deutschland anerkannt werden kann und wann nicht. Sollten Sie einen ausländischen EU-Führerschein besitzen, riskieren Sie unter Umständen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft zu werden.

 

Kein Führerschein trotz Fahrerlaubnis?

Ähnlich zu der oben genannten Situation ist es auch möglich, dass Ihnen nicht die Fahrerlaubnis entzogen wurde, Sie aber trotzdem ohne Führerschein da stehen. Und zwar wenn man Ihnen ein Fahrverbot auferlegt hat, weil Sie z. B. erheblich zu schnell gefahren sind.

Das Fahrverbot ist zeitlich befristet. Nachdem Sie Ihren Führerschein abgegeben haben, dürfen Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Fahrzeug führen, das eine Fahrerlaubnis voraussetzt. Ist Ihr Fahrverbot jedoch abgelaufen, erhalten Sie meist den Führerschein ohne Weiteres zurück und dürfen wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Auch wenn Sie Ihren Führerschein verlieren (also wenn Ihr Führerschein nicht mehr auffindbar ist), verlieren Sie dadurch nicht Ihre Fahrerlaubnis. Sie können bei der Behörde ganz einfach einen neuen Führerschein beantragen, wenn Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis kein Kavaliersdelikt

Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden oder ein Fahrverbot auferlegt worden sein, dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Tun Sie dies dennoch und werden erwischt, wird man Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis anklagen. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und zieht hohe Geld- und sogar Haftstrafen nach sich. Außerdem wird bei Wiederholungstätern eine zusätzliche MPU wegen wiederholter Straftaten angeordnet.

Sie sehen also, es existiert ein entscheidender Unterschied zwischen dem Besitz einer Fahrerlaubnis und dem Besitz eines Führerscheins. Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen möchten, sein Sie sich also sicher, dass Sie nicht nur einen Führerschein, sondern auch eine Fahrerlaubnis besitzen, sonst kann es teuer werden.

 

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