Geht es in Ihrer MPU um Drogen, dann brauchen Sie IMMER Abstinenznachweise.

Beim Thema Alkohol lässt sich diese Frage leider nicht so einfach beantworten. Es werden oft – aber nicht immer – Belege für Ihre Abstinenz gefordert. Oft ist zu hören (und zu lesen), dass bei niedrigen Promillewerten keine Abstinenznachweise benötigt werden. Das ist so nicht richtig, es kommt immer auf den Einzelfall an. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme möglich ist, kann nur ein geschulter Verkehrspsychologe beantworten, der sich mit Ihrem Fall beschäftigt hat.

Genauer lassen sich diese Fragen nur in einer Beratung klären. Um genau solche Fragen zu besprechen, gibt es unser kostenfreies Erstgespräch. Gerne können Sie sich auch bei der Internistischen Praxisgemeinschaft Dr. med. Dieter Rummel & Stephan Fischer-Wasels über Abstinenznachweise informieren.