Wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet, werden Betroffene immer wieder mit Begriffen konfrontiert, die auf den ersten Blick verwirrend sein können.

Was bedeuten all diese Begriffe? Und was genau ist der Unterschied?
Wir wollen Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen über häufige Begriffe, die Sie im Zusammenhang mit der MPU wahrscheinlich kennen lernen werden.

 

Mitwirkungspflicht

Sie müssen in Ihrer MPU aktiv daran mitarbeiten, Zweifel an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Die Gutachter in der MPU (medizinisch und psychologisch) sind auf Ihre Angaben angewiesen, um ein Gutachten anzufertigen, das Sie entlastet. Wenn Sie in Ihrer Untersuchung unwahre Angaben machen oder die Mitarbeit verweigern, führt dies automatisch zu einem negativen Gutachten. Jeder Teilnehmer einer MPU hat also die Pflicht an seinem eigenen Gutachten konstruktiv mitzuwirken.

Das Wort „Pflicht“ ist in diesem Zusammen nicht so zu verstehen, dass Sie rechtlich verpflichtet sind, alle Angaben und Unterlagen in der MPU offen zu legen. Für den Ausgang Ihrer Untersuchung kann es aber immer sinnvoll sein, da sonst wichtige Befunde fehlen.

In den Beurteilungskriterien, die in jeder MPU Anwendung finden, gibt es für diesen Bereich sogar ein eigenes Kapitel. Die Hypothese 0 überprüft, inwieweit Sie in der MPU offen und kooperativ waren:

“Die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung erforderlichen Befunde konnten bei der Untersuchung erhoben werden und sind im Rahmen der Befundwürdigung verwertbar”(Beurteilungskriterien, 3. Auflage, Seite 97).

Sie sollten in der MPU also so viele (relevante) Angaben wie möglich machen und immer ehrlich bleiben. Dies kann auch bedeuten, dass Sie im Anschluss Ihrer Untersuchung weitere Bescheinigungen vorlegen, wie Entlassungsberichte von Kliniken, alte MPU-Gutachten oder auch Zeugnisse.