Der folgende Nachrichtenbeitrag zeigt mögliche verkehrsstrafrechtliche Konsequenzen einer wiederholten Fahrt unter Alkoholeinfluss. Wir haben den kurzen Artikel auf general-anzeiger-bonn.de gefunden.

RHEINBACH. Wegen vorsätzlichen Fahrens mit 2,2 Promille Blutalkohol und ohne Führerschein ist eine 38-jährige Meckenheimerin vor dem Rheinbacher Amtsgericht jetzt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro – insgesamt 500 Euro – sowie einem weiteren Jahr Führerscheinsperre verurteilt worden.

[…] Eine Therapie in einer Tagesklinik habe sie allerdings abgebrochen. Ihren Führerschein werde sie nach der Sperre von einem Jahr sicher ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nicht wiederbekommen, kündigte Richter Fante an.

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