Die Führerscheinstelle kann (oder muss) eine MPU anorden:

  • wenn Sie mit 1,6 (oder mehr) Promille im Straßenverkehr aufgefallen oder wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind; teilweise reicht schon eine einmalige Teilnahme am Straßenverkehr mit 1,1 Promille (sehen Sie hierzu unseren Artikel im MPU Blog)
  • wenn Sie mit Drogen aufgefallen sind – am Steuer oder auch außerhalb des Straßenverkehrs
  • wenn Sie 8 Punkte oder mehr im Fahreignungsregister (bisher 18 Punkte im Verkehrszentralregister) gesammelt haben
  • wenn Sie mit schwerwiegenden Delikten (z.B. Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis) im Straßenverkehr aufgefallen sind
  • wenn Sie in der Probezeit wiederholt Verkehrsregeln missachtet haben
  • wenn Sie durch aggressives Verhalten oder Körperverletzungen aufgefallen sind