Es wird immer wieder behauptet, dass die MPU umgangen werden kann, wenn eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben wird. Beliebte Länder zum Erwerb einer solchen Fahrerlaubnis sind (oder waren) Polen und Tschechien. Die in Tschechien (oder sonst wo in der EU) erhaltene Fahrerlaubnis ist hier in Deutschland aber nur gültig, wenn Sie tatsächlich 185 Tage in dem die Fahrerlaubnis ausstellenden Land wohnen. Wenn Sie also mittlerweile in Tschechien wohnen und arbeiten, dann können Sie dort eine rechtmäßige Fahrerlaubnis erhalten und auch in Deutschland fahren.

Sollten Sie jedoch nur nach Tschechien gefahren sein, um sich dort eine Fahrerlaubnis zu besorgen, dann kann Ihnen die Behörde die Ausstellung der Fahrerlaubnis verweigern. Mittlerweile arbeiten die Behörden in Tschechien (und auch in Polen) eng mit den deutschen Behörden zusammen, um festzustellen, wer wirklich Anrecht auf einen auslänischen EU-Führerschein hat und wer lediglich die MPU umgehen will. Fallen Sie also nicht auf Angebote herein, die Ihnen den “Führerschein ohne MPU” versprechen.