Nach § 29 Absatz 5 StVG sind bestimmte Eintragungen in der Führerscheinakte insgesamt 15 Jahre verwertbar. Und zwar dann, wenn [...]
Von Christopher Schwarz|2017-11-29T11:00:39+02:005. Oktober 2015 - 14:04|Kommentare deaktiviert für 15 Jahre Wartezeit vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis