Methadon ist ein synthetisch hergestellter Wirkstoff, welcher vor allem als “Ersatz-Droge” für Heroin eingesetzt wird. Das Arzneimittel gehört zur Gruppe der Opioide und hat daher eine stark schmerzstillende Wirkung. Es vermag also die Entzugserscheinungen bei Heroin-Abhängigen zu lindern. Trotzdem ist auch das Methadon eine körperlich und psychisch abhängig machende Droge, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Jedoch ist es verschreibungsfähig.

Die Substanz wird deshalb zur Suchttherapie eingesetzt, weil bei Einnahme von flüssigem Methadon die Rauschzustände ausbleiben, welche einen Auslöser für die starke Abhängigkeit von Heroin darstellen. Bei Methadon-Konsum treten jedoch die üblichen Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Übelkeit, Juckreiz, Karies oder exzessives Schwitzen auf. Bei hohem Gebrauch oder Nutzung etwa in Kombination mit Alkohol kann Methadon zu verlangsamter Atmung führen. So kann es zu einem Herz- und Kreislaufstillstand kommen. Da auch das Methadon abhängig machen kann, wird die Dosierung im Rahmen einer Therapie schrittweise zurückgeführt. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Opioids sollte unterlassen werden, da sonst eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist.