Beim Entzug der Fahrerlaubnis legt das Gericht in der Regel eine Zeitspanne fest, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, die Sperrfrist. Falls eine Tat begangen wird, bei der normalerweise die Fahrerlaubnis entzogen werden würde, der Betroffene aber gar keine Fahrerlaubnis hat, wird eine isolierte Sperrfrist angeordnet. Vor Ablauf dieser Frist darf der Betroffene keine Fahrerlaubnis erhalten.