Update vom 01.02.2016: Wir haben einen aktuelleren Beitrag zum Thema “MPU ab 1,1 Promille”. Klicken Sie hier.

Das VGH Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 15.01.2014 entschieden, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille eine MPU zur Folge haben kann. Bisher war es so, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut eine MPU angeordnet werden musste. Lediglich bei wiederholten Trunkenheitsfahrten konnte eine MPU auch bei weniger als 1,6 Promille angeordnet werden, z.B. bereits bei zwei Trunkenheitsfahrten mit 0,5 Promille. Übrigens: Auch eine Fahrt auf dem Fahrrad mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr kann zu einer MPU führen.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beschlossen, dass bereits 1,1 Promille am Steuer ausreichen, damit die Führerscheinstelle eine MPU anordnen kann, bzw. muss.

Die Begründung: Wer mit 1,1 Promille am Steuer erwischt wird, hat es nicht geschafft, Alkoholkonsum und Autofahren sicher zu trennen

In der Fahrerlaubnis-Verordnung  heißt es, dass die Fahreignung nicht gegeben ist, wenn

“Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum

[…] nicht hinreichend sicher getrennt werden [kann]” (Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung).

Die Fahreignung kann nur als wiederhergestellt angesehen werden, wenn ein positives MPU-Gutachten beigebracht wurde.

Kurios an der Angelegenheit ist, dass die Regelung nicht bundesweit einheitlich angewendet wird (Stand: September 2014). Wer also in Hessen oder Bayern mit 1,5 Promille beim Autofahren erwischt wird, kommt womöglich um eine Alkohol MPU herum. Wohingegen ein Autofahrer, der in Baden-Württemberg (und mittlerweile auch Mecklenburg-Vorpommern) mit 1,2 Promille erwischt wird, eine MPU absolvieren muss.

Zurzeit wird aber diskutiert, ob die “1,1-Promille-Regel” nicht auch bundesweit angewendet werden soll (Link). Dies wird schon seit Jahren von Experten empfohlen. Immerhin ist das Unfallrisiko bei einem Promillewert von 1,1 im Blut schon um das 10-fache erhöht. Eine Fahrt unter Alkohol mit 1,1 Promille wurde auch bisher schon nach § 316 StGB als Straftat gewertet und zog eine Sperre nach sich. Allerdings wurde in solch einem Fall nicht zwangsläufig eine MPU angeordnet.

Ob die strengeren Maßnahmen zu einer Reduktion der Alkoholfahrten führen werden, bleibt abzuwarten. Zurzeit rechnen Experten mit einer Zunahme an Alkohol-MPUs, sollte die 1,1-Promille-Regelung bundesweit eingeführt werden.

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